Zwangskurs Mark-Belgischer Franc während der deutschen Besatzung 1914-1918
Als Gegenmaßnahme erließen einzelne deutsche Kommandeure Zwangskurse, was jedoch zu einer Verschiedenheit dieser Zwangskurse und damit zu Unruhe in der belgischen Bevölkerung führte. Daraufhin erließ Generalgouverneur Moritz von Bissing am 3. Oktober 1914 eine Verordnung, die einen Zwangskurs zwischen Mark und Franc von 1:1,25 festlegte. Dieser Kurs wurde in einer ergänzenden Verordnung vom 15. November 1914 bestätigt.
Der Zwangskurs beschleunigte den ohnehin großen Zustrom deutschen Geldes nach Belgien weiter, so dass sich bei Kriegsende ca. 4 bis mehr als 6 Milliarden Mark im Land befanden. Es gelang den Deutschen nur, das deutsche Geld, das sich unmittelbar in deutscher Hand befand, mit außer Landes zu nehmen. Schon zu Jahreswechsel 1918/19 begann die belgische Regierung damit, das sich im Umlauf befindliche deutsche Geld einzuziehen. Für die eingezogenen 6,1 Milliarden Mark, von denen circa 2 Milliarden Mark erst nach Kriegsende nach Belgien geschmuggelt wurden, verlangte die belgische Regierung eine Rückerstattung zum Kurs von 1:1,25. Die Verhandlungen darüber zogen sich bis zum erneuten Einmarsch deutscher Truppen nach Belgien 1940 hin. Bis dahin wurden von deutscher Seite nur Teilbeträge effektiv gezahlt.
Literatur
ZILCH, Reinhold, Okkupation und Währung im Ersten Weltkrieg. Die deutsche
Besatzungspolitik in Belgien und Russisch-Polen 1914-1918, Goldbach 1994,
S. 113-117, 212-241.