TEI-P5
Eine morganatische Ehe ist eine standesungleiche Ehe im (Hoch-)Adel. Wenn eine Ehe
morganatisch geschlossen wurde, wurden Erb- und Sukzessionsansprüche der Ehefrau und deren
Kinder vertraglich ausgeschlossen und der Stand der Partner explizit festgelegt. Fehlte bei
morganatischen Ehen ein Vertrag, entschied das Adelshaus, ob die Ehe als hausgesetzmäßig
bewertet wurde oder als solche abgelehnt und damit der Standesunterschied markiert wurde.
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Morganatische Ehe
Literatur
MARBURG, Silke, Europäischer Hochadel. König Johann von Sachsen (1801-1873) und die
Binnenkommunikation einer Sozialreform, Berlin 2008, S. 238.
Morganatische Ehe, in: Meyers Konversations-Lexikon4 11 (1888), S. 803.
Empfohlene Zitierweise
Morganatische Ehe, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1287, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1287. Letzter Zugriff am: 18.06.2025.