TEI-P5
Nach dem Scheitern des Schiele-Gürichschen Gesetzentwurfs eines Reichsschulgesetzes
von 1925 arbeitete Wilhelm Külz, Politiker der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und von
Januar bis Dezember 1926 Reichsinnenminister, ein neues Konzept aus. Es sah entsprechend
Artikel 146 der Weimarer Reichsverfassung die allen offen stehende Gemeinschaftsschule
als Regelschule vor, Bekenntnisschule und bekenntnisfreie Schule sollten als Ausnahme
bestehen bleiben. Bei den Kabinetten Luther II und Marx III, denen Külz angehörte,
handelte es sich um Minderheitsregierungen aus Zentrumspartei, Deutscher Volkspartei (DVP),
DDP und Bayerischer Volkspartei (BVP), die zum Verabschieden ihrer Gesetzesentwürfe auf die
Unterstützung der Oppositionsparteien angewiesen waren. Da die Deutschnationale
Volkspartei (DNVP) Külz' Entwurf grundsätzlich ablehnte, war er nur mit Hilfe der
Sozialdemokraten (SPD) durchsetzbar. Da das Zentrum dazu nicht bereit war, scheiterte auch
Külz' Entwurf.
Stattdessen näherten sich DNVP und Zentrum in der Schulfrage wieder an. Das Kabinett Marx IV aus Zentrum, DVP, DDP, BVP und DNVP erklärte ein Reichsschulgesetz zu einem ihrer Hauptziele. Walter von Keudell, DNVP-Politiker und Reichsinnenminister, legte einen Entwurf vor, der Gemeinschafts-, Bekenntnis- und bekenntnisfreie Schule im Widerspruch zu Art. 146 WRV als gleichrangig ansah. Da die DVP ihn jedoch ablehnte, weil er ihren liberalen Prinzipien widersprach, scheiterte im Februar 1928 auch der Keudellsche Entwurf. Daran zerbrach letztlich auch das Kabinett Marx IV. Damit war das Reichsschulgesetz endgültig gescheitert.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 20.01.2020. Als PDF anzeigen
Verhandlungen über ein Reichsschulgesetz 1926-1928
Stattdessen näherten sich DNVP und Zentrum in der Schulfrage wieder an. Das Kabinett Marx IV aus Zentrum, DVP, DDP, BVP und DNVP erklärte ein Reichsschulgesetz zu einem ihrer Hauptziele. Walter von Keudell, DNVP-Politiker und Reichsinnenminister, legte einen Entwurf vor, der Gemeinschafts-, Bekenntnis- und bekenntnisfreie Schule im Widerspruch zu Art. 146 WRV als gleichrangig ansah. Da die DVP ihn jedoch ablehnte, weil er ihren liberalen Prinzipien widersprach, scheiterte im Februar 1928 auch der Keudellsche Entwurf. Daran zerbrach letztlich auch das Kabinett Marx IV. Damit war das Reichsschulgesetz endgültig gescheitert.
Literatur
GRÜNTHAL, Günther, Reichsschulgesetz und Zentrumspartei in der Weimarer Republik
(Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 39),
Düsseldorf 1968, S. 186-244.
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 6: Die
Weimarer Reichsverfassung, Stuttgart u. a. 1981, S. 954-960
Verhandlungen um ein Reichsschulgesetz 1920-1924; Schlagwort
Nr. 3082
.

Verhandlungen um ein Reichsschulgesetz 1925; Schlagwort
Nr. 3074
.

Empfohlene Zitierweise
Verhandlungen über ein Reichsschulgesetz 1926-1928, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 13066, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/13066. Letzter Zugriff am: 16.06.2025.