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                        Seit der Reichsgründung 1871 übernahm die preußische Hauptverwaltung der
        Staatsschulden die Reichsschuldenverwaltung. Dies blieb zunächst auch nach der
        Novemberrevolution von 1919 der Fall. Die Reichsschuldenordnung von 1924 schuf eine eigenständige
        Reichsschuldenverwaltung, die auch die preußischen Staatsschulden
        mitverwaltete. 
                        
                             
                        
                            
                             
                        
                             
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    Reichsschuldenverwaltung
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 6: Die
            Weimarer Reichsverfassung, Stuttgart u. a. 1981, S. 504 f.
                        VIAF: 
                                134605174
                            
                        Empfohlene Zitierweise
Reichsschuldenverwaltung, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1360, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1360. Letzter Zugriff am: 31.10.2025. 
                    