Seit der Reichsgründung 1871 übernahm die preußische Hauptverwaltung der
Staatsschulden die Reichsschuldenverwaltung. Dies blieb zunächst auch nach der
Novemberrevolution von 1919 der Fall. Die Reichsschuldenordnung von 1924 schuf eine eigenständige
Reichsschuldenverwaltung, die auch die preußischen Staatsschulden
mitverwaltete.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 6: Die
Weimarer Reichsverfassung, Stuttgart u. a. 1981, S. 504 f.
Empfohlene Zitierweise
Reichsschuldenverwaltung, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1360, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1360. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
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