Reichsschuldenverwaltung

Seit der Reichsgründung 1871 übernahm die preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden die Reichsschuldenverwaltung. Dies blieb zunächst auch nach der Novemberrevolution von 1919 der Fall. Die Reichsschuldenordnung von 1924 schuf eine eigenständige Reichsschuldenverwaltung, die auch die preußischen Staatsschulden mitverwaltete.
Literatur
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 6: Die Weimarer Reichsverfassung, Stuttgart u. a. 1981, S. 504 f.
VIAF: 134605174
Empfohlene Zitierweise
Reichsschuldenverwaltung, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1360, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1360. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 20.01.2020.
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