Evangelischer Kirchenausschuss

Der Evangelische Kirchenausschuss wurde am 10. November 1903 in Dresden gegründet, später wurde sein Sitz nach Berlin verlegt. Der Ausschuss ging aus der deutsch-evangelischen Kirchenkonferenz hervor und verstand sich als selbständige Vertretung der gemeinsamen Interessen aller deutschen evangelischen Landeskirchen. Seine Aufgaben waren die Wahrung der Rechte der evangelischen Kirche gegenüber der Gesetzgebung des Reichs, der Aufbau und die Förderung der evangelischen Diaspora sowie die Erhaltung der deutschen Sprache und der evangelischen Sitten unter den Auswanderern in den deutschen Kolonien. Den Vorsitz hatte der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrates inne.
Nach dem Ersten Weltkrieg ging der Evangelische Kirchenausschuss im Deutschen Evangelischen Kirchenbund auf, dessen Verfassung am 25. Mai 1922 in Kraft trat.
Literatur
BOBERACH, Heinz / NICOLAISEN, Carsten / PABST, Ruth (Bearb.), Handbuch der deutschen evangelischen Kirchen 1918 bis 1949: Organe – Ämter – Verbände – Personen, Bd. 1: Überregionale Einrichtungen (Arbeiten zur evangelischen Zeitgeschichte A 18), Göttingen 2010, S. 15-65, hier 15, 19.
SCHOLDER, Klaus, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1: Vorgeschichte und Zeit der Illusionen 1918-1934, Frankfurt am Main / Berlin 1986, S. 34-39.
Empfohlene Zitierweise
Evangelischer Kirchenausschuss, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 14053, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/14053. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 16.12.2013.
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