TEI-P5
Der Evangelische Kirchenausschuss wurde am 10. November 1903 in Dresden
gegründet, später wurde sein Sitz nach Berlin verlegt. Der Ausschuss ging aus der
deutsch-evangelischen Kirchenkonferenz hervor und verstand sich als selbständige Vertretung
der gemeinsamen Interessen aller deutschen evangelischen Landeskirchen. Seine Aufgaben waren
die Wahrung der Rechte der evangelischen Kirche gegenüber der Gesetzgebung des Reichs, der
Aufbau und die Förderung der evangelischen Diaspora sowie die Erhaltung der deutschen
Sprache und der evangelischen Sitten unter den Auswanderern in den deutschen Kolonien. Den
Vorsitz hatte der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrates inne.
Nach dem Ersten Weltkrieg ging der Evangelische Kirchenausschuss im Deutschen Evangelischen Kirchenbund auf, dessen Verfassung am 25. Mai 1922 in Kraft trat.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 16.12.2013. Als PDF anzeigen
Evangelischer Kirchenausschuss
Nach dem Ersten Weltkrieg ging der Evangelische Kirchenausschuss im Deutschen Evangelischen Kirchenbund auf, dessen Verfassung am 25. Mai 1922 in Kraft trat.
Literatur
BOBERACH, Heinz / NICOLAISEN, Carsten / PABST, Ruth (Bearb.), Handbuch der deutschen
evangelischen Kirchen 1918 bis 1949: Organe – Ämter – Verbände – Personen, Bd. 1:
Überregionale Einrichtungen (Arbeiten zur evangelischen Zeitgeschichte A 18), Göttingen
2010, S. 15-65, hier 15, 19.
SCHOLDER, Klaus, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1: Vorgeschichte und Zeit
der Illusionen 1918-1934, Frankfurt am Main / Berlin 1986, S. 34-39.
Empfohlene Zitierweise
Evangelischer Kirchenausschuss, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 14053, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/14053. Letzter Zugriff am: 17.06.2025.