Schiller, Gibt es in Bayern Klosterfrauen mit feierlichen Gelübden?

Zisterzienserpater Dr. Theobald Schiller geht in seinem Aufsatz der Frage nach, ob es in Bayern Nonnen mit ewigen feierlichen Gelübden gab und verneint die Frage im Allgemeinen, da eine staatliche Erschließung vom 9. Juli 1831 bestimmte, dass erst ab dem 33. Lebensjahr ewige Gelübde abgelegt werden dürften. Weiterhin sah eine Ministerialentschließung vom 23. März 1847 vor, dass Nonnen, die ewige Gelübde ablegen wollten, sich einer staatlichen Prüfung unterziehen mussten, die ihre freie Willensentscheidung feststellen sollte. Das Zisterzienserinnenkloster in Oberschönenfeld durfte ab dem 12. Juni 1852 bei Nonnen, die das 33. Lebensjahr vollendet hatten, feierliche Gelübde abnehmen.
Literatur
SCHILLER, Theobald, Gibt es in Bayern Klosterfrauen mit feierlichen Gelübden?, in: Theologisch-praktische Monatsschrift 23 (1913), S. 45-49.
Empfohlene Zitierweise
Schiller, Gibt es in Bayern Klosterfrauen mit feierlichen Gelübden?, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 15067, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/15067. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 31.07.2013, letzte Änderung am 24.10.2013.
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