TEI-P5
Die Exkommunikation (cann. 2257-2267 CIC/1917) ist neben dem Interdikt und der
Suspension eine der drei wichtigsten Beugestrafen des Kirchenrechts (can. 2255 § 1
CIC/1917), die über alle Getauften verhängt werden kann. Bei den Beugestrafen (censura latae
sententiae) steht die Umkehr des Verurteilten im Vordergrund. Die Folgen sind der Ausschluss
von den Sakramenten und Sakramentalien oder vom kirchlichen Begräbnis (can. 2260
CIC/1917). Amtsträger dürfen zudem ihre Jurisdiktion nicht ausüben und keine Privilegien in
Anspruch nehmen (can. 2263 CIC/1917). Bei den Exkommunizierten wird zwischen zwei
Gruppen unterschieden: Den zu tollerierenden und den zu meidenden (can. 2258 CIC/1917).
Die Exkommunikation kann bei entsprechender Einsicht durch die Absolution aufgehoben werden
(can. 2241 CIC/1917).
Die Gründe für eine Exkommunikation sind vielfältig, unter anderem Apostasie, Häresie oder Schisma (can. 2314 CIC/1917), Amtsanmaßung (can. 2343 CIC/1917), die Simulation einer Messe (can. 2322 CIC/1917) oder die Veruntreuung von Kirchengütern (can. 2346 CIC/1917). Manche Vergehen wie die Häresie ziehen eine Exkommunikation direkt nach sich, ohne dass diese explizit verkündet werden müsste, weshalb es sich hierbei um eine Tatstrafe handelt (can. 2314 § 1 CIC/1917).
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 10.09.2018. Als PDF anzeigen
Exkommunikation
Die Gründe für eine Exkommunikation sind vielfältig, unter anderem Apostasie, Häresie oder Schisma (can. 2314 CIC/1917), Amtsanmaßung (can. 2343 CIC/1917), die Simulation einer Messe (can. 2322 CIC/1917) oder die Veruntreuung von Kirchengütern (can. 2346 CIC/1917). Manche Vergehen wie die Häresie ziehen eine Exkommunikation direkt nach sich, ohne dass diese explizit verkündet werden müsste, weshalb es sich hierbei um eine Tatstrafe handelt (can. 2314 § 1 CIC/1917).
Quellen
1917 Codex Iuris Canonicis, in: www.jgray.org (Letzter Zugriff am: 25.10.2017).
Codex Iuris Senior, in: www.catho.org (Letzter Zugriff am: 25.10.2017).
GASPARRI, Pietro (Hg.), Codex Iuris Canonici Pii X Pontificis Maximi iussu
digestus, Benedicti Papae XV auctoritate promulgatus, Rom 1917, in: archive.org (Letzter Zugriff am: 25.10.2017).
Literatur
Censura latae sententiae; Schlagwort Nr. 4102
.

HARING, Johann Baptist, Kirchenstrafen, in: Lexikon für Theologie und Kirche 5 (1933),
Sp. 1039-1041.
EICHMANN, Eduard, Das Strafrecht des Codex Iuris Canonici, Paderborn 1920,
S. 90-97.
Empfohlene Zitierweise
Exkommunikation, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1618, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1618. Letzter Zugriff am: 17.06.2025.