TEI-P5
Als Reaktion auf den Erlass "Ad notitiam" Kardinalstaatssekretär Mariano Rampollas
aus dem Jahr 1900 wurde die Art, wie die Regierung des Großherzogtums Hessen-Darmstadt bei
den nachfolgenden Mainzer Bischofswahlen einbezogen wurde, neu geregelt: Bei der Wahl am
30. November 1903 durfte sich der großherzogliche Kommissar nicht mehr wie bisher im
Wahlraum aufhalten, sondern er wartete in der Dompfarrkurie auf den Abschluss der Wahl. Danach
wurde er in die Wahlkapelle geholt, wo ihm der Wahlausgang mitgeteilt wurde. Vorbehaltlich
der Bestätigung der Wahl durch den Papst, wurde der Wahlausgang abschließend dem Klerus des
Bistums und den Gläubigen verkündet.
Das Domkapitel wählte mit fünf von sechs Stimmen Georg Kirstein zum neuen Bischof von Mainz. Seine Weihe fand am 19. Mai 1904 statt.
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Besetzung des bischöflichen Stuhls von Mainz 1904
Das Domkapitel wählte mit fünf von sechs Stimmen Georg Kirstein zum neuen Bischof von Mainz. Seine Weihe fand am 19. Mai 1904 statt.
Quellen
Beteiligung des Landesherrlichen Kommissars bei der Bischofswahl in Hessen, in: Archiv
für katholisches Kirchenrecht 84 (1904), S. 142-145.
Literatur
HIRSCHFELD, Michael, Die Bischofswahlen im Deutschen Reich 1887 bis 1914. Ein
Konfliktfeld zwischen Staat und katholischer Kirche zwischen dem Ende des Kulturkampfes
und dem Ersten Weltkrieg, Münster 2012, S. 640-648.
Kirstein, Georg Heinrich; Biographie Nr. 11005
.

MAY, Georg, Geistliche Ämter und kirchliche Strukturen im 19. und
20. Jahrhundert, in: JÜRGENSMEISER, Friedhelm (Hg.), Handbuch der Mainzer
Kirchengeschichte, Bd. 3: Neuzeit und Moderne, Teilbd. 2, Würzburg 2002,
S. 1313-1340, hier 1317.
Zirkular Rampollas über das Bischofswahlrecht vom 20. Juli 1900; Schlagwort Nr. 15020
.

Empfohlene Zitierweise
Besetzung des bischöflichen Stuhls von Mainz 1904, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1625, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1625. Letzter Zugriff am: 18.06.2025.