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Das Reichsgesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 war
eine Maßnamhme zur Überwindung der Nachkriegsinflation im Deutschen Reich. 1924 wurde die
Reichsmark eingeführt, weshalb öffentliche Anleihen, die noch in Mark erworben
worden waren, im Rahmen einer Wertpapierbereinigung abgelöst werden mussten. Allein im Ersten
Weltkrieg wurden Kriegsanleihen in Höhe von 89 Milliarden Mark gezeichnet. Mit der
Ablösung entsprachen 1.000 Mark Reichsanleihen dem Wert von 25 Reichsmark. Dabei
wurde zwischen Neu- und Altbesitz unterschieden. Als Altbesitz galten Reichsanleihen, die
vor dem 1. Juli 1920 erworben worden waren und die mit Auslosungsrechten für vorzeitige
Tilgungen einherging. Denn eine Rückzahlung war allgemein erst für 1932 vorgesehen; für
Kleinstbesitz unter 500 Mark war keinerlei Ablösung vorgesehen. Der Abbau der
Staatsschulden wurde damit insgesamt auf Kosten der Gläubiger, also der Bürger,
vollzogen.
Die Umsetzung der Ablösung oblag laut Verordnung vom 17. August 1925 dem Reichskommissar für die Ablösung der Reichsanleihen alten Besitzes, der dem Reichsfinanzministerium unterstand. Das Amt des Reichskommissars übte von 1925 bis 1928 Carl Henrici aus, anschließend Siegfried Schultzenstein.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 10.09.2018. Als PDF anzeigen
Reichsgesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925
Die Umsetzung der Ablösung oblag laut Verordnung vom 17. August 1925 dem Reichskommissar für die Ablösung der Reichsanleihen alten Besitzes, der dem Reichsfinanzministerium unterstand. Das Amt des Reichskommissars übte von 1925 bis 1928 Carl Henrici aus, anschließend Siegfried Schultzenstein.
Quellen
Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925, in:
Reichsgesetzblatt 1925, Teil I, Nr. 32, S. 137-144, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 02.01.2017).
Verordnung über den Reichskommissar für die Ablösung der Reichsanleihen alten Besitzes
vom 17. August 1925, in: Reichsgesetzblatt 1925, Teil I, S. 346, in:
alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 09.05.2018).
Literatur
HUE DE GRAIS, Robert u. a. (Hg.), Handbuch der Verfassung und Verwaltung in
Preußen und dem Deutschen Reiche, Berlin / Heidelberg 231926,
S. 40.
Heinrici, Carl; Biographie Nr. 4661
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HOLTFRERICH, Carl-Ludwig, Die deutsche Inflation 1914-1923, Berlin 1980,
S. 315-327.
Inflation in der Weimarer Republik 1918-1923; Schlagwort
Nr. 9025
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KIELKOPF, Klaus, Anleiheportefeuilles. Konzepte - Vergleichsmaßstäbe - Leistung von
deutschen Rentenfonds, Wiesbaden 1995, S. 98 f.
REITER, Werner, Das Bundesanleihekonsortium im Zusammenhang mit Gesamtwirtschaft,
Staat, Banken und Kapitalmarkt, Wiesbaden 1967, S. 112-116.
Schultzenstein, Siegfried; Biographie Nr. 4879
.

Empfohlene Zitierweise
Reichsgesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1638, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1638. Letzter Zugriff am: 02.07.2025.