Fuldaer Bischofskonferenz, Geschäftsordnung von 1867/69, § 03

"Präsidium. Der Präsident für die nächste Versammlung wird durch Stimmenmehrheit erwählt. Das Ehrenpräsidium übernimmt der erste kirchliche Würdenträger.1
Der Präsident erwählt zwei Assistenten und bildet mit ihnen das Präsidium, welches die Aufgabe hat, alles für die nächste Conferenz vorzubereiten und den Vorsitz auf der nächsten Conferenz zu führen."

1ad § 3. In der Schlußsitzung den 21 Oktober 1867 wurde die Abänderung getroffen, daß der jedes Mal erwählte Präsident bis zur künftigen Versammlung in Function bleiben und alsdann die Neuwahl erfolgen solle.
Quellen
Geschäftsordnung für die bischöflichen Conferenzen, in: Actenstücke betreffend die Fuldaer Bischofs-Conferenzen 1867-1888. Auf Veranlassung der Hochwürdigsten Herren Conferenz-Mitglieder zu deren Gebrauch gesammelt und als Manuscript gedruckt, Köln 1889, S. 9.
Empfohlene Zitierweise
Fuldaer Bischofskonferenz, Geschäftsordnung von 1867/69, § 03, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1642, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1642. Letzter Zugriff am: 24.04.2024.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 10.09.2018.
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