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Der Traditionsrezess steht im Kontext des Dreißigjährigen Kriegs und war ein Anhang
zum Prager Frieden vom 30. Mai 1635. In diesem rechtlichen Vergleich schlossen Kaiser
Ferdinand II., in seiner Eigenschaft als König von Böhmen, und der Kurfürst von
Sachsen, Johann Georg I., einen Vertrag über die Markgraftümer Ober- und Niederlausitz.
Beide Lausitzen, die bis dahin zur böhmischen Krone gehörten, fielen an Sachsen. Auf der
anderen Seite sicherte der Rezess Ferdinand II. und der böhmischen Krone die Schutz-
und Schirmrechte über die Katholiken und die kirchlichen Institutionen. Darin inbegriffen
war das Patronat über das Domkapitel St. Peter in Bautzen. Die Wahl des Bautzener
Domdekans bedurfte nun der Zustimmung des böhmischen Königs. Der Traditionsrezess blieb
bis 1815 bzw. 1831 gültig.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 10.09.2018. Als PDF anzeigen
Traditionsrezess vom 30. Mai 1635
Literatur
BLASCHKE, Karlheinz, Bewahrte Einheit. Die Oberlausitz in den 130 Jahren
erzwungener Teilung 1815-1945, in: SCHMIDT, Martin (Hg.), Sammeln - Erforschen -
Bewahren. Zur Geschichte und Kultur der Oberlausitz. Festschrift für Ernst-Heinz Lemper
zum 75. Geburtstag, Hoyerswerda / Görlitz 1999, S. 264-292, hier
273 f.
Empfohlene Zitierweise
Traditionsrezess vom 30. Mai 1635, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1703, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1703. Letzter Zugriff am: 24.06.2025.