Ius circa sacra

Als "ius circa sacra" werden diejenigen die Kirchen betreffenden Rechte bezeichnet, die dem Staat zukommen. Diese Rechte werden zuweilen auch als äußere Kirchenaufsicht bezeichnet. Im Gegensatz dazu steht das "ius in sacra". Damit sind die Rechte gemeint, welche die Kirchen alleine ausüben, also die innere Kirchenleitung. Im Bereich der evangelischen Kirchen fielen beide Rechtsbereiche zeitweise im landesherrlichen Kirchenregiment zusammen. Im katholischen Bereich regelt das Kirchenrecht das "ius in sacra". Die Religionsartikel der verschiedenen Verfassungen sowie das Staatskirchenrecht, insbesondere die Konkordate, regeln das "ius circa sacra".
Literatur
KRUMWIEDE, Hans-Walter, Kirchenregiment, Landesherrliches, in: Theologische Realenzyklopädie 19 (1990), S. 59-68.
RIEDEL-SPANGENBERGER, Ilona, Religionsrecht, in: CAMPENHAUSEN, Axel von / RIEDEL-SPANGENBERGER, Ilona / SEBOTT, Reinhold (Hg.), Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, Bd. 3, Paderborn 2004, S. 418 f.
Empfohlene Zitierweise
Ius circa sacra, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2176, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2176. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 25.02.2019.
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