Versailler Vertrag, Artikel 081

"Deutschland erkennt, wie die aliierten und assoziierten Mächte es schon getan haben, die vollständige Unabhängigkeit der Tschecho-Slowakei an, die das autonome Gebiet der Ruthenen südlich der Karpathen mit einbegreift. Es erklärt sein Einverständnis mit der Abgrenzung dieses Staates, wie sie durch die alliierten und assoziierten Hauptmächte und die anderen beteiligten Staaten erfolgen wird."
Quellen
Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten. Vom 16. Juli 1919, in: Reichsgesetzblatt 1919, Nr. 140, S. 687-1350, hier 833, in: alex.onb.ac.at (Letzter Zugriff am: 22.12.2016).
Empfohlene Zitierweise
Versailler Vertrag, Artikel 081, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2202, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2202. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 25.02.2019.
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