Bayerischer Kirchenvertrag mit der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz vom 15. November 1924, Artikel 14

Artikel 14 des Vertrags zwischen dem Bayerischen Staate und der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz ist nur ähnlich, aber nicht gleichlautend wie Artikel 21 des Vertrags zwischen dem Bayerischen Staat und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins.
"I. Zur Bestreitung des Personalaufwandes des Landeskirchenrates leistet der Staat jährliche Zuschüsse und zwar
a.) für den Kirchenpräsidenten in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung eines bayerischen Ministerialdirektors,
b.) für den als Stellvertreter des Kirchenpräsidenten bestimmten Oberkirchenrat in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung enes bayerischen Ministerialrates, für zwei weitere Oberkirchenräte in Höhe der jeweiligen Beamtenbesoldung eines bayerischen Oberregierungsrates,
c) für den sonstigen Personalaufwand in Höhe der Hälfte der Beträge nach Buchst. a und b.
II. Der Besoldungsberechnung nach Abs. I. Buchst. a und b werden jeweils die letzte Dienstaltersstufe der einschlägigen Beamtenbesoldungsgruppe und, soweit die Besoldungen örtlich abgestuft sind, die für den Dienstsitz des Landeskirchenrates jeweils geltenden staatlichen Sätze zugrunde gelegt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand des Beamten gewährt werden, dann Ministerialzulagen bleiben für die Berechnung außer Betracht.
III. Für den Kirchenpräsidenten wird außerdem eine Dienstaufwandsentschädigung in dem einem Regierungspräsidenten jeweils zustehenden Betrage gewährt."
Quellen
Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz (Pfälzische Landeskirche)vom 15. November 1924, in: HUBER, Ernst Rudolf / HUBER, Wolfgang (Hg.), Staat und Kirche im 19. und 20. Jahrhundert. Dokumente zur Geschichte des deutschen Staatskirchenrechts, Bd. 4: Staat und Kirche in der Zeit der Weimarer Republik, Berlin 21990 ND Darmstadt 2014, Nr. 298, S. 682-686, hier 684.
Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Vereinigten Protestantisch-Evangelisch-Christlichen Kirche der Pfalz (Pfälzische Landeskirche), in: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für den Freistaat Bayern 1925, S. 65-67, hier 66, in: www.historisches-lexikon-bayerns.de (Letzter Zugriff am: 25.08.2015).
Literatur
Vertrag zwischen dem Bayerischen Staate und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern rechts des Rheins vom 15. November, Artikel 21; Schlagwort Nr. 23084.
Empfohlene Zitierweise
Bayerischer Kirchenvertrag mit der Vereinigten protestantisch-evangelisch-christlichen Kirche der Pfalz vom 15. November 1924, Artikel 14, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 23084, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/23084. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 26.06.2019.
Als PDF anzeigen