Wahl des Erzabtes in Beuron

Die Beuroner Kongregation war ein klassischer Mutterklosterverband, in deren Konsitutionen von 1884 das Erzabtmodell vorgeschrieben war. Der Erzabt von Beuron war demnach Leiter der Kongregation. Er visitierte alle Klöster und übte in diesen die Jurisdiktionsgewalt auS. Die Tochterklöster konnten einen Konventsdelegierten zur Wahl des Erzabtes senden. Diese wählten ihn gemeinsam mit den Kapitularen der Erzabtei.
Das Erzabtmodell wurde im Jahr 1917 nicht angewandt. Erzabt Ildefons Schober bat am 8. November 1917 aus gesundheitlichen Gründen um seine Resignation. Deshalb wurde eine Neuwahl notwendig, zu deren Statuten sich Raphael Molitor, der Abt von Gerleve, und Dominicus Johner, der Prior von Beuron, am 10. November an Papst Benedikt XV. wandten. Abtprimas Fidelis von Stotzingen unterstützte das Anliegen am 19. November.
Die Religiosenkongregation nahm das Gesuch am 18. Dezember an. Am 25. Januar 1918 postulierten die Beuroner Kapitulare Raphael Walzer zum neuen Erzabt in Beuron. Da Walzer das vorgeschriebene Mindestalter von 30 Jahren noch nicht erreicht hatte, erhielt er einen diesbezüglichen DispenS. Seine Jurisdiktion über die Tochterklöster wurde suspendiert. Damit wich das Erzabtmodell einem Präsessystem.
Literatur
Benediktiner; Schlagwort Nr. 2088.
Benediktiner-Erzabtei Beuron; Schlagwort Nr. 5004.
YUEN, Marvin, Die Einführung des Abtpräsensmodells in der Beuroner Kongregation im Jahre 1936, in: KAFFANKE, Jakobus / KÖHLER, Joachim (Hg.), Mehr nützen als herrschen! Raphael Walzer OSB, Erzabt von Beuron, 1918-1937 (Beiträge zu Theologie, Kirche und Gesellschaft im 20. Jahrhundert 17), Berlin 2008, S. 109-140, hier 111-113.
Empfohlene Zitierweise
Wahl des Erzabtes in Beuron, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 25013, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/25013. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 24.03.2010, letzte Änderung am 10.09.2018.
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