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Mit den französische Sanktionen im Rheinland im März 1921 ist die Besetzung von
Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort durch alliierte Truppen sowie die Herauslösung des gesamten
Rheinlandes aus dem deutschen Zollgebiet gemeint, die am 8. März begann. Zuvor hatte
der Oberste Rat der Alliierten in Paris nach mühsamen Verhandlungen am 29. Januar 1921
einen harten Zahlungsplan für die deutschen Reparationsleistungen vorgelegt, der als
Verhandlungsgrundlage für eine weitere Konferenz in London vom 1. bis 7. März 1921
dienen sollte. Das Gegenangebot, das das Reich in London präsentiert hatte, hatte deutlich
geringere Reparationsleistungen vorgesehen und auf die Alliierten wie eine Provokation
gewirkt. Diese waren daraufhin zur Politik des ultimativen Diktats zurückgekehrt und hatten
am 3. März die Annahme des Pariser Reparationsplans verlangt. Nach Ablehnung eines
deutschen Kompromissvorschlages wurden die genannten Maßnahmen eingeleitet.
Online seit 14.05.2013, letzte Änderung am 16.12.2013. Als PDF anzeigen
Französische Sanktionen im Rheinland im März 1921
Literatur
BÜTTNER, Ursula, Weimar. Die überforderte Republik 1918-1933, in: BENZ, Wolfgang
(Hg.), Gebhardt. Handbuch der deutschen Geschichte, Bd. 18: 20. Jahrhundert (1918-2000), Stuttgart 102010,
S. 171-767, hier 379-383.
Empfohlene Zitierweise
Französische Sanktionen im Rheinland im März 1921, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3033, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3033. Letzter Zugriff am: 18.06.2025.