Organischen Bestimmungen, betr. die Vereinigung der bisherigen katholisch-theologischen Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universität Tübingen Wilhelms I. von Württemberg vom 22. Januar 1818

In den "Organischen Bestimmungen, betr. die Vereinigung der bisherigen katholisch-theologischen Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universität Tübingen" vom 22. Januar 1818 bestätigte König Wilhelm I. von Württemberg die Auflösung der Landeslehranstalt Ellwangen, die Überführung der katholisch-theologischen Fakultät an die Universität Tübingen und die Errichtung eines Konvikts ebenda. Der neue Standort sollte eine gründlichere Ausbildung der Theologiestudierenden durch Kooperation mit der dort bestehenden philosophischen Fakultät, die Ausbildungen einer höheren Zahl an Studierenden, eine stärkere Einflussnahme auf das Studium von Seiten des Staates und nicht zuletzt die Aufsicht durch den Bischof von Rottenburg ermöglichen.
Die insgesamt 65 Paragraphen umfassenden "Organischen Bestimmungen" sind dreigeteilt, regeln die Statuten für die neue katholisch-theologische Fakultät (§ 1-17), für das Konvikt (§ 22-65) und ergänzen jene der philosophischen Fakultät § 18-21).
Quellen
Organische Bestimmungen, betr. die Vereinigung der bisherigen katholisch-theologischen Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universität Tübingen und die Errichtung eines höhern katholischen Convikts, in: REYSCHER, August Ludwig (Bearb.), Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze, Bd. 11,3: Enthaltend die Universitäts-Gesetze, Tübingen 1843, S. 594-610, hier S. 596, in: reader.digitale-sammlungen.de (Letzter Zugriff am: 26.11.2018).
Literatur
GROSS, Werner, Das Wilhelmstift Tübingen 1817-1869. Theologenausbildung im Spannungsfeld von Staat und Kirche (Contubernium. Beiträge zur Geschichte der Eberhard-Karls-Universität Tübingen 32), Tübingen 1978, S. 31-35.
MAY, Georg, Mit Katholiken zu besetzende Professuren an der Universität Tübingen von 1817 bis 1945. Ein Beitrag zur Ausbildung der Studierenden katholischer Theologie, zur Verwirklichung der Parität an der württembergischen Landesuniversität und zur Katholischen Bewegung (Kanonistische Studien und Texte 28), Amsterdam 1975, S. 121-138.
Empfohlene Zitierweise
Organischen Bestimmungen, betr. die Vereinigung der bisherigen katholisch-theologischen Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universität Tübingen Wilhelms I. von Württemberg vom 22. Januar 1818, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3322, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3322. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 20.01.2020.
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