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                        In den "Organischen Bestimmungen, betr. die Vereinigung der bisherigen
        katholisch-theologischen Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universität Tübingen" vom
        22. Januar 1818 bestätigte König Wilhelm I. von Württemberg die Auflösung der
        Landeslehranstalt Ellwangen, die Überführung der katholisch-theologischen Fakultät an die
        Universität Tübingen und die Errichtung eines Konvikts ebenda. Der neue Standort sollte eine
        gründlichere Ausbildung der Theologiestudierenden durch Kooperation mit der dort bestehenden
        philosophischen Fakultät, die Ausbildungen einer höheren Zahl an Studierenden, eine stärkere
        Einflussnahme auf das Studium von Seiten des Staates und nicht zuletzt die Aufsicht durch
        den Bischof von Rottenburg ermöglichen.
Die insgesamt 65 Paragraphen umfassenden "Organischen Bestimmungen" sind dreigeteilt, regeln die Statuten für die neue katholisch-theologische Fakultät (§ 1-17), für das Konvikt (§ 22-65) und ergänzen jene der philosophischen Fakultät § 18-21). 
                        
                             
                        
                             
                        
                             
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    Organischen Bestimmungen, betr. die Vereinigung der bisherigen katholisch-theologischen Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universität Tübingen Wilhelms I. von Württemberg vom 22. Januar 1818
Die insgesamt 65 Paragraphen umfassenden "Organischen Bestimmungen" sind dreigeteilt, regeln die Statuten für die neue katholisch-theologische Fakultät (§ 1-17), für das Konvikt (§ 22-65) und ergänzen jene der philosophischen Fakultät § 18-21).
Quellen
Organische Bestimmungen, betr. die Vereinigung der bisherigen katholisch-theologischen
            Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universität Tübingen und die Errichtung eines
            höhern katholischen Convikts, in: REYSCHER, August Ludwig (Bearb.), Vollständige,
            historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze,
            Bd. 11,3: Enthaltend die Universitäts-Gesetze, Tübingen 1843, S. 594-610, hier
            S. 596, in: reader.digitale-sammlungen.de (Letzter Zugriff am: 26.11.2018).
                        Literatur
GROSS, Werner, Das Wilhelmstift Tübingen 1817-1869. Theologenausbildung im
            Spannungsfeld von Staat und Kirche (Contubernium. Beiträge zur Geschichte der
            Eberhard-Karls-Universität Tübingen 32), Tübingen 1978, S. 31-35.
                            MAY, Georg, Mit Katholiken zu besetzende Professuren an der Universität Tübingen von
            1817 bis 1945. Ein Beitrag zur Ausbildung der Studierenden katholischer Theologie, zur
            Verwirklichung der Parität an der württembergischen Landesuniversität und zur
            Katholischen Bewegung (Kanonistische Studien und Texte 28), Amsterdam 1975,
            S. 121-138.
                        Empfohlene Zitierweise
Organischen Bestimmungen, betr. die Vereinigung der bisherigen katholisch-theologischen Lehranstalt in Ellwangen mit der Landes-Universität Tübingen Wilhelms I. von Württemberg vom 22. Januar 1818, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3322, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3322. Letzter Zugriff am: 30.10.2025. 
                    