Konflikt zwischen dem Heiligen Stuhl und Preußen über die Ernennung von Weihbischöfen 1884-1914

Da in der maßgeblichen Bulle Pius' VII. "De salute animarum" vom 16. Juli 1821 nicht geregelt wurde, auf welche Weise in Preußen Weihbischöfe ernannt wurden, hatte der Papst de iure freie Hand. Preußen war dennoch daran interessiert, Einfluss zu nehmen und mögliche Kandidaten im Vorhinein als mindergenehm zu bezeichnen, damit solche Geistliche nicht "durch die Hintertür" ins Bischofsamt aufrücken konnten. Nach dem Ende des Kulturkampfes kam es zwar immer wieder vor, dass Bischöfe ihre Favoriten für das Weihbischofsamt ihrer Diözese der Regierung im Vorhinein bekannt gaben, der Heilige Stuhl jedoch war darauf bedacht, sein Recht der freien Ernennung nicht zu schmälern.
Als sich die preußische Vatikangesandtschaft 1893 anlässlich der Suche nach einem neuen Kölner Weihbischof darüber bei Kardinalstaatssekretär Mariano Rampolla del Tindaro beschwerte, antwortete dieser, dass eine vorherige Mitteilung nur notwendig sei, wenn die Dotation des Weihbischofs nicht gesichert sei. Ansonsten handele es sich um ein kirchliches Internum. Rampolla sagte allerdings zu, die Regierung in Zukunft bei Weihbischofsernennungen mündlich zu informieren. Daran hielt sich der Kardinalstaatssekretär aber nur 1893/4 im Trier. In der Folgezeit verzichtete der Heilige Stuhl darauf, Preußen im Voraus in Kenntnis zu setzen. Der preußische Vatikangesandte Otto von Mühlberg kam anlässlich der Kölner Weihbischofsernennung 1914 zur Erkenntnis, dass keine Hoffnung bestehe, dass die Kurie sich jemals dazu bereit erkläre. Die staatlichen Versuche, den Heiligen Stuhls dazu zu bewegen, sich selbst zur vorherigen Anzeige von Weihbischofsernennungen zu verpflichten, waren - Michael Hirschfeld folgend - im Königreich Preußen letztlich erfolglos.
Analyse
Hirschfeld übersieht jedoch, dass Pacelli als Sekretär der Kongregation für die außerordentlichen kirchlichen Angelgeneheiten am 31. Juli 1914 dem preußischen Vatikangesandten schließlich zusicherte, dass der Heilige Stuhl nur solche Weihbischöfe ernennen werde, deren Genehmheit der jeweilige Ortsbischof im Vorhinein bescheinige (vgl. Dokumente Nr. 3123und 20980).
Quellen
Pacelli an Gasparri vom 5. April 1928; Dokument-Nr. 3123.
Rotenhan an Bethmann Hollweg vom 31. Juli 1914; Dokument-Nr. 20980.
Literatur
Bulle Pius' VII. "De salute animarum" vom 16. Juli 1821; Schlagwort Nr. 2089.
HIRSCHFELD, Michael, Die Bischofswahlen im Deutschen Reich 1887 bis 1914. Ein Konfliktfeld zwischen Staat und katholischer Kirche zwischen dem Ende des Kulturkampfes und dem Ersten Weltkrieg, Münster 2012, S. 101-107, 146-156, 187-190, 193-207, 364-368, 450-455, 467-469, 482-484, 818.
Empfohlene Zitierweise
Konflikt zwischen dem Heiligen Stuhl und Preußen über die Ernennung von Weihbischöfen 1884-1914, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3379, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3379. Letzter Zugriff am: 23.04.2024.
Online seit 20.01.2020.
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