Meistbegünstigungsklausel

"Meistbegünstigungsklausel" ist eigentlich ein Begriff aus dem internationalen Handelsrecht. Er besagt, dass Handelsvergünstigungen wie z. B. Zollvorteile, die einem Drittstaat gewährt werden, immer auch denjenigen Staaten eingeräumt werden, mit denen die Meistbegünstigung vereinbart wurde.
Literatur
KLEIN, Martin, Meistbegünstigung, in: wirtschaftslexikon.gabler.de (Letzter Zugriff am: 02.07.2018).
Empfohlene Zitierweise
Meistbegünstigungsklausel, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3519, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3519. Letzter Zugriff am: 18.04.2024.
Online seit 20.01.2020.
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