TEI-P5
Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927
wurde die größte Umgemeindung der preußischen Geschichte beschlossen. Etwa ein
Sechstel aller Einwohner Preußens war betroffen. Ziel war es, den Verwaltungsapparat zu
entschlacken, indem historisch bedingte Zwerggebilde aufgelöst und neu zusammengesetzt
wurden. Das Zahl der Stadtkreise, Ämter und Landgemeinden wurde deutlich gesenkt. Die Anzahl der
Landkreise halbierte sich beinahe von ehemals 22 auf 12.
Online seit 20.01.2020. Als PDF anzeigen
Umgemeindungen in Preußen in der Weimarer Republik
Literatur
HOLTZ, Dietrich, Verfassungs- und Verwaltungsreform in Reich und Ländern, Berlin
1928.
KÖTTGEN, Arnold, Die Entwicklung des öffentlichen Rechts in Preußen vom 1. März
1926 bis zum 1. Mai 1930, in: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart 18
(1930), S. 1-129, hier 106.
MÖLLER, Horst, II. Preußen von 1918 bis 1947: Weimarer Republik, Preußen und der
Nationalsozialismus, in: NEUGEBAUER, Wolfgang (Hg.), Handbuch der preussischen
Geschichte, Bd. 3: Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der
Geschichte Preußens, Berlin / New York 2001, S. 149-316, hier
262 f.
Empfohlene Zitierweise
Umgemeindungen in Preußen in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3590, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3590. Letzter Zugriff am: 17.06.2025.