Deutscher Kaiser

Am 18. Januar 1871 wurde der König von Preußen, Wilhelm I., im Spiegelsaal in Versailles von den versammelten deutschen Fürsten und Repräsentanten der Freien Städte zum Deutschen Kaiser des neu gegründeten Deutschen Reichs proklamiert. Der Kaisertitel war erblich und lag beim König von Preußen.
Nach der Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 setzte der Kaiser den Reichskanzler ein, der von seinem Vertrauen abhing (Artikel 15). Er hatte das Recht, den Reichstag einzuberufen und aufzulösen (Artikel 24). Er fertigte die Gesetze aus, verantwortlich für die Regierungspolitik war allerdings der Reichskanzler (Artikel 17). Der Kaiser ernannte die Reichsbeamten (Artikel 18) und die Offiziere (Artikel 64). Er hatte den Oberbefehl über die Streitkräfte inne (Artikel 53 und 63) und verfügte über das Recht, den Krieg auszurufen (Artikel 68).
Deutsche Kaiser: Wilhelm I. (1871-1888), Friedrich III. (1888), Wilhelm II. (1888-1918).
Quellen
Die Verfassung des Deutsche Reiches vom 16. April 1871, in: www.dhm.de (Letzter Zugriff am: 26.07.2012).
Empfohlene Zitierweise
Deutscher Kaiser, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 4002, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/4002. Letzter Zugriff am: 18.04.2024.
Online seit 24.03.2010.
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