TEI-P5
Nach dem deutschen Einmarsch in Belgien im August 1914 gelangte fast das gesamte
belgische Territorium unter deutsche Besatzung. Ausgenommen war lediglich das Gebiet um die
Yser, das von den belgischen Truppen gehalten wurde. Die belgische Regierung ging nach Le
Havre ins Exil. Durch kaiserliches Dekret vom 23. August wurden zwei Verwaltungszonen
eingerichtet. Die erste umfasste das Operations- und Etappengebiet in Ost- und Westflandern
sowie im Süden der Provinz Hennegau (Hainaut) und Luxemburg. Das Oberkommando lag bei der
IV. Deutschen Armee.
Die zweite Verwaltungszone, das Generalgouvernement, bildeten die restlichen Gebiete BelgienS. Der Generalgouverneur war direkt dem Kaiser unterstellt. Vom 2. September bis zum 28. November 1914 hatte Generalfeldmarschall Colmar Freiherr von der Goltz das Amt des Generalgouverneurs inne. Ihm folgte bis zu seinem Tod am 18. April 1917 Generaloberst Moritz von Bissing. Dessen Nachfolger wurde Generaloberst Friedrich von Falkenhausen.
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Deutsche Besatzung in Belgien während des Ersten Weltkriegs
Die zweite Verwaltungszone, das Generalgouvernement, bildeten die restlichen Gebiete BelgienS. Der Generalgouverneur war direkt dem Kaiser unterstellt. Vom 2. September bis zum 28. November 1914 hatte Generalfeldmarschall Colmar Freiherr von der Goltz das Amt des Generalgouverneurs inne. Ihm folgte bis zu seinem Tod am 18. April 1917 Generaloberst Moritz von Bissing. Dessen Nachfolger wurde Generaloberst Friedrich von Falkenhausen.
Literatur
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Irina (Hg.), Enzyklopädie Erster Weltkrieg, Paderborn u. a. 2009,
S. 524-525.
Empfohlene Zitierweise
Deutsche Besatzung in Belgien während des Ersten Weltkriegs, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 4004, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/4004. Letzter Zugriff am: 18.06.2025.