Besetzung des bischöflichen Stuhls von Trier 1922

Als Michael Felix Korum am 4. Dezember 1921 starb, bahnte sich die dritte Bischofseinsetzung in Preußen seit der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung an. Nach anfänglichem Widerstand Eugenio Pacellis, der für die Reichskonkordatsverhandlungen Kapital schlagen wollte, indem er im Gegenzug der preußischen Regierung entgegenkam und sich für das Bischofswahlrecht des Trierer Domkapitels einsetzte, konnte dieses am 27. Februar 1922 den Kölner Weihbischof Franz Rudolf Bornewasser zum neuen Oberhirten wählen. Nachdem Papst Pius XI. die Wahl bestätigt hatte, wurde Bornewasser am 18. Mai auf der Cathedra der ältesten preußischen Diözese inthronisiert.
Derzeit entsteht am Seminar für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte eine Dissertation über die Bischofseinsetzungen in der Weimarer Republik durch Raphael Hülsbömer, der insbesondere die Rolle Eugenio Pacellis in den Besetzungsfällen untersucht und die vatikanischen Dokumente sämtlicher Besetzungsfälle ausführlich auswerten wird.
Literatur
GATZ, Erwin, Zum Ringen um das Bischofswahlrecht in Deutschland vom Ende der Monarchie (1918) bis zum Abschluss des Preußischen Konkordats (1929), in: Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 100 (2005), S. 97-141, hier 122-128.
THOMAS, Alois, Franz Rudolf Bornewasser, in: GATZ, Erwin (Hg.), Die Bischöfe der deutschsprachigen Länder 1785/1803 bis 1945. Ein biographisches Lexikon, Berlin 1983, S. 65-67.
THOMAS, Alois, Kirche unter dem Hakenkreuz. Erinnerungen und Dokumente (Veröffentlichungen des Bistumsarchivs Trier 27), Trier 1992, S. 38-47.
Empfohlene Zitierweise
Besetzung des bischöflichen Stuhls von Trier 1922, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 5046, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/5046. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 14.05.2013, letzte Änderung am 24.06.2016.
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