Genfer Konvention

Die Genfer Konventionen, auch Rotkreuz-Konventionen genannt, sind internationale Abkommen zum Schutz der Verwundeten, Kriegsgefangenen und der Zivilbevölkerung im Falle eines bewaffneten Konfliktes. Die 1864 von 12 Staaten verabschiedete "Konvention zur Verbesserung des Schicksals der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde" wurde von Henry Dunant, dem Gründer des Roten Kreuzes, angeregt und 1906 erweitert.
Durch die Vereinbarungen wurden die Kriegsführenden auf die Grundsätze der Menschlichkeit verpflichtet, das heißt unter anderem Bergung und Pflege der Verwundeten und Kranken, ebenso, wie deren Religionsausübung und Schutz des Seelsorgepersonals. Die Konventionen bedeuteten einen deutlichen Fortschritt im humanitären Völkerrecht und wurden im Laufe des 20. Jahrhunderts weiter ergänzt.
Literatur
BRIESKORN, Norbert, Genfer Konventionen, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 4 (1995), Sp. 460.
HEUDTLASS, Willy, J. Henry Dunant. Gründer des Roten Kreuzes. Urheber der Genfer Konvention. Eine Biographie in Dokumenten und Bildern, Stuttgart u. a. 1977.
HOFFMANN, Gustav, Die alte und die neue Genfer Konvention, Gelsenkirchen 1908.
Empfohlene Zitierweise
Genfer Konvention, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 7026, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/7026. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 24.03.2010.
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