Erlass zur Einführung des Achtstundentags vom 13. November 1918

Die organisierte Arbeiterschaft, die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (MSPD), die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) und die Freien Gewerkschaften, hatten sich während des Kaiserreichs lange vergeblich um die Einführung des Achtstundentag eingesetzt. In diesem Punkt herrschte in der bayerischen Revolutionsregierung zwischen den Vertretern der MSPD und der USPD eine große Übereinstimmung. Am 13. November 1918 veröffentlichte sie den Erlass zur Einführung des Achtstundentags und bezeichnete ihn unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten als eine "unbedingte Notwendigkeit". Der bayerische Ministerpräsident Kurt Eisner (USPD) und der Minister für soziale Fürsorge Hans Unterleitner (USPD) riefen die Arbeiter, Angestellten und Beamten dazu auf, die durch die Revolution gewonnenen Freiheiten zu nutzen. Sie sollten sich umgehend mittels ihrer Betriebsräte mit den Betriebsleitungen in Verbindung setzen, damit diese den Achtstundentag ohne Lohnverzicht für die Arbeiter einführen sollten. Die durch die Reduzierung der Arbeitszeit und die Umstellung auf die Friedenswirtschaft entstehenden Arbeitsplätze sollten durch demobilisierte Soldaten besetzt werden. Die Reduzierung der Arbeitskraft sollte zur physischen, geistigen und moralischen Stärkung der Arbeiterschaft nach den Entbehrungen des Kriegs beitragen.
Quellen
Bekanntmachung über die Einführung des Achtstundentags vom 13. November 1918, in: BAUER, Franz J. (Hg.), Die Regierung Eisner 1918/19. Ministerratsprotokolle und Dokumente (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien I 10), Düsseldorf 1987, Nr. 12, S. 419 f.
Empfohlene Zitierweise
Erlass zur Einführung des Achtstundentags vom 13. November 1918, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 7028, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/7028. Letzter Zugriff am: 16.04.2024.
Online seit 02.03.2011.
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