Deutsch-polnische Verhandlungen 1919

Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags vom 28. Juni 1919 gelangten weite Teile Westpreußens und Teile Ostpreußens an das rekonstituierte Polen. Noch bevor der Vertrag am 10. Januar 1920 in Kraft trat versuchte das Deutsche Reich in Separatverhandlungen mit Polen die Vertragsbestimmungen aufzuweichen. Dabei nutzte es die missliche Lage des jungen Polen aus, das sich gerade erst als Staat konstituierte, stark kriegszerstört war und sich mit Sowjetrussland im Krieg befand. Darüber hinaus war es im Winter 1919/1920 auf deutsche Kohlenlieferungen angewiesen.
Die preußische und die Reichsregierung zogen die Verhandlungen über die Frage des Status der deutschen Beamten in den Abtretungsgebieten, die auf mittlerer und unterer Verwaltungsebene mit Kommissaren des Obersten Polnischen Volksrats bereits relativ erfolgreich liefen, im Juni 1919 an sich und erweiterten das Verhandlungsprogramm.
Am 11. August begannen in Berlin die ersten offiziellen Verhandlungen zwischen dem Reich und Polen auf Regierungsebene unter Beteiligung von Vertretern der Interalliierten Militärkommission zur Ausführung der Bestimmungen des Friedensvertrags: Der deutschen Delegation unter dem Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Haniel von Haimhausen, gehörte auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Aktionsausschusses Nord, Hermann Paul Fleischer, als Fachmann an. Die polnische Delegation leitete der Unterstaatssekretär im Außenministerium, Władysław Wróbleski.
Die Verhandlungen mussten Ende August wegen des Ersten Schlesischen Aufstands unterbrochen und konnten erst am 5. Oktober wiederaufgenommen werden. Nun versuchte die deutsche Seite wirtschaftliche Vereinbarungen mit Zugeständnissen zu Veränderungen der Bestimmungen des Friedensvertrags zu verbinden. Obwohl Warschau verbot, solche Zugeständnisse zu machen, die die Bestimmungen des Friedensvertrages aufweichen würden, konnten die Deutschen entsprechende provisorische Wirtschafts- und Beamtenvereinbarungen abschließen. Sie wurden trotz Widerstands der polnischen Friedensdelegation in Paris und des polnischen Außenministeriums am 30. Oktober 1919 von Ministerpräsident Ignacy Paderewski sanktioniert. In dieser Situation versuchte die deutsche Delegation unter Fleischer offensichtlich, den Heiligen Stuhl in die Verhandlungen mit einzubeziehen, was allerdings scheiterte. Aufgrund französischen Drucks und des Protests der polnischen Friedensdelegation in Paris mussten die bilateralen Verhandlungen am 20. November abgebrochen werden. Sie wurden am 24. November 1919 im Rahmen der Pariser Friedensverhandlungen fortgeführt.
Ein Neuzuschnitt der ostdeutschen Diözesen kam vorerst nicht zustande. Der Heilige Stuhl, der bei den Pariser Friedensverhandlungen nicht zugelassen war, hätte einer solchen Neuzirkumskription ohne seine Beteiligung nicht zugestimmt. Dies gelang erst durch das Konkordat mit Polen vom 10. Februar 1925.
Literatur
BORODZIEJ, Włodzimierz, Geschichte Polens im 20. Jahrhundert (Europäische Geschichte im 20. Jahrhundert), München 2010, S. 97-124.
GRÜBEL, Fritz, Die Rechtslage der römisch-katholischen Kirche in Polen nach dem Konkordat vom 10. Februar 1925 (Stand vom 1. Oktober 1930) (Leipziger rechtswissenschaftliche Studien 59), Leipzig 1930, ND Leipzig 1970.
SCHATTKOWSKY, Ralph, Deutschland und Polen von 1918/19 bis 1925. Deutsch-polnische Beziehungen zwischen Versailles und Locarno (Europäische Hochschulschriften III 619), Frankfurt am Main u. a. 1994, S. 115-124.
Empfohlene Zitierweise
Deutsch-polnische Verhandlungen 1919, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 7040, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/7040. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 04.06.2012, letzte Änderung am 25.03.2013.
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