Privatmesse

Die Privatmesse war eine Form der Messfeier, die ohne Anwesenheit bzw. Rücksicht auf eine etwaige Teilnehmerschaft um ihrer selbst willen in Stille gefeiert wurde.
Waren noch in den ersten vier Jahrhunderten sämtliche Gottesdienste der jungen christlichen Gemeinde in Privaträumen abgehalten worden, trat mit dem Übergang des Christentums zur Staatsreligion die öffentliche Liturgie im Kirchenraum in den Vordergrund, wenngleich sich die Einrichtung einer Hauskapelle besonders in wohlhabenden und adeligen Kreisen erhielt. Im Mittelalter war es sogar üblich, eigene Priester für die Hausgottesdienste zu beschäftigen, die vor allem Votivmessen oder Messen für das Seelenheil der verstorbenen Angehörigen feierten, mehr und mehr auch ohne Beteiligung der Hausherren. Gerade im stark am Seelenheil orientierten Spätmittelalter erfreuten sich die Privatmessen großer Beliebtheit. Die Privatmesse fand als Grundform der Messfeier Eingang in den "Ordo missae secundum consuetudinem Sanctae Romanae Ecclesiae" (1498). Das Konzil von Trient dämmte den übertriebenen Gebrauch dieser liturgischen Form jedoch ein und forderte die bischöfliche bzw. päpstliche Genehmigung, die auch Eingang in den CIC/1917 fand (cann. 1188-1196 CIC/1917). Auf der anderen Seite bestätigten die Konzilsväter die Legitimität einer solchen Messfeier ohne Gemeinde.
Dies hängt auch mit einer weiteren Begründungslinie der Privatmesse zusammen, die in der Akzentverschiebung der Messe insgesamt von einer Gemeinschaftsfeier hin zum Opfer liegt. Bis ins Hochmittelalter hatte sich außerdem die tägliche Zelebrationspflicht für Priester herausgebildet, der die Privatmesse sehr entgegenkam, da für diese lediglich die Anwesenheit eines Ministranten vorgeschrieben war. Auch aus ökonomischen Gründen erwies sich die Privatmesse als Möglichkeit, innerhalb kurzer Zeit mehr Messen anzunehmen, für die die Gläubigen Messstipendien zahlten. Dies war bis ins 19. Jahrhundert hinein eine der wenigen Einnahmequelle, die den Priestern zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stand. Als vorgeschriebener Ritus galt die Stille Messe, bei der der Priester in Stille die Gebete und Handlungen verrichtet.
Literatur
ANGENENDT, Arnold, Die Privatmesse, in: Liturgisches Jahrbuch 33 (1983), S. 76-89.
BERGER, Rupert, Privatmesse, in: DERS., Pastoralliturgisches Handlexikon. Das Nachschlagewerk für alle Fragen zum Gottesdienst, Freiburg im Breisgau 32005, S. 428-430.
HEINZ, Andreas / PROBST, Martin, Privatmesse, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 8 (1999), Sp. 603.
PODHRADSKY, Gerhard, Lexikon der Liturgie. Ein Überblick für die Praxis, Innsbruck / Wien / München 1962, Sp. 311 f.
Empfohlene Zitierweise
Privatmesse, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 9074, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/9074. Letzter Zugriff am: 16.04.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 29.01.2018.
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