Dokument-Nr. 18580

Einführung der italienischen Unterrichtssprache in den Volksschulen Südtirols., 01. Oktober 1923

Kgl. Dekret vom 1. Oktober 1923, Nr. 2185.
(Gesamttext kgl. Dekret vom 22. Jänner 1924, Nr. 432).

Art. 4 (bezw. 31 des Gesamttextes):
1. In allen Volksschulen des Königreiches wird der Unterricht in der Staatssprache erteilt.
2. In den Gemeinden, in welchen man gewöhnlich eine andere Sprache spricht, wird diese in Anhangstunden Unterrichtsgegenstand sein.
3. Der Unterricht in der zweiten Sprache ist für jene fremdsprachigen Schüler Pflichtgegenstand, deren Eltern oder Ausüber der elterlichen Gewalt die Hinschreibung hiezu durchführten.
4. Die Programme und Stundenpläne des Unterrichtes der zweiten Sprache werden durch Verordnungen des Unterrichtsministeriums festgesetzt.
5.1) Wenn der Unterricht der zweiten Sprache nicht dem Klassenlehrer oder einem anderen an der Schule tätigen Lehrer, welcher die italienische Sprache lehrt, anvertraut werden kann, so wird der Unterricht der zweiten Sprache hiezu befähigten Lehrern anvertraut, welche diesen Unterricht in mehreren, zu diesem Zwecke zu Kreisen zusammengefassten Schulen zu erteilen haben, und zwar auf Grund eines Vertrages des Schuldirektors und des königlichen Inspektors, nach Einholung der Genehmigung des kgl. Landesschulamtes.
89v
Art. 17 (bezw. 260 des Gesamttextes):
Mit Beginn des Schuljahres 1923/24 wird in allen ersten Klassen der fremdsprachigen Volksschulen der Unterricht in der italienischen Sprache erteilt. Im Schuljahre 1924/25 wird auch in der zweiten Klasse dieser Schulen der Unterricht in italienischer Sprache erteilt werden.
In den kommenden Jahren wird in den folgenden Klassen gleichartig vorgegangen, so dass in einer Anzahl von Jahren, welche gleich jener der Schulklassen ist, in allen Volks- und Gemeindeschulen italienisch unterrichtet wird.
Mit der Ersetzung der gegenwärtigen Unterrichtssprache durch die italienische wird gleichzeitig und analog für den Unterricht der zweiten Sprache in Anhangstunden vorgesorgt."

Vergleiche Beilage Nr. 9!
1)Abs. 5 ist nur im Gesamttext enthalten.
Empfohlene Zitierweise
Anlage vom 01. Oktober 1923, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 18580, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/18580. Letzter Zugriff am: 16.05.2024.
Online seit 29.01.2018, letzte Änderung am 01.09.2016.