Dokument-Nr. 20979

Preußisches Kultusministerium: [Kein Betreff], vor dem 01. April 1928

Die gegenwärtige Diözesanorganisation der katholischen Kirche Preußens bleibt bestehen, soweit sich nicht aus dem Folgenden Aenderungen ergeben.
In Aachen wird wieder ein bischöflicher Stuhl errichtet und das Kollegiatstift in ein Kathedralkapitel umgewandelt. Es wird in Zukunft aus dem Dompropst, fünf wirklichen, vier Ehren-Domherrn und acht Domvikaren bestehen. Die Diözese Aachen wird den Regierungsbezirk Aachen sowie die Kreise Grevenbroich, Gladbach, M.-Gladbach, Rheydt, Krefeld (Stadt und Land) und Kempem [sic] umfassen und der Kölnischen Kirchenprovinz angehören.
Das Bistum Münster tritt wie seinen zum Kreise Kempen gehörigen Teil an die Diözese Aachen so seinen oldenburgischen Teil an die Diözese Osnabrück ab. Dieser Diözese werden auch die bisher von ihrem Bischof mitverwalteten Missionsgebiete einverleibt. Sie wird in Zukunft Suffragandiözese des Kölner Metropoliten sein.
Dem bischöflichen Stuhle zu Paderborn wird der erzbischöfliche und Metropolitancharakter verliehen, das dortige Domkapitel wird Metropolitankapitel. Zur Paderborner Kirchenprovinz werden außer dem Erzbistum Paderborn die Bistümer Hildesheim und Fulda gehören. An die Diözese Fulda tritt die Paderborner die Bezirke ihres Kommissariats Heiligenstadt und ihres Dekanats Erfurt ab.
Die bisher dem Bistum Fulda angehörenden Teile des Gebiets der Stadt Frankfurt a.M. fallen an das Bistum Limburg. Wie Fulda so wird auch dieses aus seinem bisherigen Metropolitanverband gelöst, aber der Kölner Kirchenprovinz angegliedert.
Der bischöfliche Stuhl von Breslau wird zum Sitze eines Erzbischofs
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und Metropoliten, das Breslauer Kathedral- zum Metropolitankapitel erhoben. Der bisher noch dem Bischof von Breslau mitunterstehende Delegaturbezirk Berlin wird selbständige Prälatur, deren Ordinarius bei St. Hedwig seinen Sitz nimmt. Ebenso wird in Schneidemühl für die derzeit von einem Apostolischen Administrator verwalteten westlichen Restgebiete der Erzdiözese (Gnesen-) Posen und der Diözese Kulm eine praelatura nullius errichtet. Beide Prälaturen werden zusammen mit der Erzdiözese Breslau die Breslauer Kirchenprovinz bilden.
Das zurzeit vom Bischof von Ermland als Apostolischem Administrator mitverwaltete, früher zur Diözese Kulm gehörige Gebiet von Pomesanien wird mit dem auch fernerhin von einer Metropolitangewalt exemt bleibenden Bistum Ermland vereinigt.
Eine in Zukunft etwa erforderlich erscheinende Neuerrichtung einer Diözese oder einer Kirchenprovinz oder sonstige Aenderung der Diözesanzirkumskription bleibt ergänzender späterer Vereinbarung vorbehalten. Dieser Form bedarf es nicht bei Grenzverlegungen, die lediglich im Interesse der örtlichen Seelsorge geschehen.
Empfohlene Zitierweise
Preußisches Kultusministerium, [Kein Betreff] vom vor dem 01. April 1928, Anlage, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Dokument Nr. 20979, URL: www.pacelli-edition.de/Dokument/20979. Letzter Zugriff am: 25.04.2024.
Online seit 20.01.2020.