Landeskirchenversammlung in Württemberg

Die Landeskirchenversammlung der evangelischen Kirche in Württemberg wurde nach dem Ende des landesherrlichen Kirchenregiments in der Novemberrevolution 1918 am 1. Juni 1919 gewählt, um eine Landeskirchenverfassung auszuarbeiten. Ihr gehörten 26 geistliche und 55 weltliche Mitglieder sowie ein Vertreter der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen an. Sie wurden in unmittelbarer Wahl bestimmt, alle männlichen und weiblichen Kirchenmitglieder über 25 Jahren hatten das aktive und passive Wahlrecht. Am 21. Mai 1920 nahm die Versammlung eine neue Landeskirchenverfassung an. Diese trat erst am 1. April 1924 in Kraft, nachdem das Land mit dem Gesetz über die Kirchen vom 3. März 1924 die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen hatte. In der neuen Kirchenverfassung war für die Vertretung der Gesamtheit der Kirchenmitglieder fortan der Landeskirchentag vorgesehen.
Literatur
SAUER, Paul, Württemberg in der Weimarer Republik, in: SCHWARZMAIER, Hansmartin / SCHAAB, Meinrad (Hg.), Handbuch der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 4: Die Länder seit 1918 (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg), Stuttgart 2003, S. 73-149, hier 142-145.
Empfohlene Zitierweise
Landeskirchenversammlung in Württemberg, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 10066, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/10066. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 18.09.2015.
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