Katholischer Kirchenrat in Württemberg

Die Errichtung des Katholischen Kirchenrats in Württemberg war eine Folge der Erweiterung des protestantischen Herzogtums Württemberg in katholische Landesteile im Zuge der Säkularisierung und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803. Der durch das "Königliche Organisations-Manifest" vom 18. März 1806 geschaffene "Königliche Katholische Geistliche Rat" war das vom König beauftragte eigentliche Leitungsinstrument für die württembergische katholische Kirche, das die staatliche Kirchenhoheit repräsentierte. Das Gremium bestand aus vier Räten, die vom König berufen und ernannt wurden, zwei weltliche und zwei katholische, und wurde seit 1816 nur noch als "Katholischer Kirchenrat" bezeichnet. Der "Katholische Kirchenrat" wurde in der württembergischen Verfassung vom 25. September 1819 bestätigt. Dem Rat mussten nicht nur bischöfliche Hirtenbriefe zur Genehmigung vorgelegt werden, er war auch Oberschulbehörde für die katholischen Volksschulen. Er war anfangs deutlich aufklärerisch, staatskirchlich und antirömisch ausgerichtet. Mit dem württembergischen Gesetz über die Kirchen vom 3. März 1924 wurde er aufgehoben.
Literatur
MICHEL, Wolf-Rüdiger, Das württembergische Gesetz über die Kirchen vom 3. März 1924. Entstehung und Entwicklung (Reihe Rechtswissenschaft 150), Pfaffenweiler 1993, S. 11-16, 138
URAN, Wolfgang, "Furchtlos und treu". Katholiken im Königreich Württemberg, in: Der deutsche Südwesten. Regionale Traditionen und historische Identitäten. Hans-Georg Wehling zum Siebzigsten, Stuttgart 2008, S. 123-150, hier 137 f.
Empfohlene Zitierweise
Katholischer Kirchenrat in Württemberg, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 10068, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/10068. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 18.09.2015, letzte Änderung am 23.02.2017.
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