Fuldaer Bischofskonferenz 1929 vom 6.-8. August

Die Fuldaer Bischofskonferenz tagte vom 6. bis 8. August 1929 und behandelte eine Vielzahl von Einzelthemen.
Zunächst formulierte die Bischofskonferenz Grundsätze für die Verteilung der Dotationen gemäß des Preußenkonkordats: Referenzpunkt sollte der derzeitige Bedarf der Diözesen sein. Für die neue Jesuitenhochschule in Frankfurt am Main sollten analog zu den Theologischen Lehranstalten in Paderborn, Fulda und Trier Dotationen bestimmt werden. Daneben wurde für nach dem 30. September eine Beratung der Sachberater aller beteiligten Ordinariate anberaumt. In der Schulfrage beschlossen die Bischöfe, dass katholische Lehrer, die an weltlichen Schulen tätig waren, die missio canonica, also die kirchliche Lehrbeauftragung an Schule und Universität, verlieren sollten. Bei einer Rückversetzung an eine katholische Schule sollte über eine Wiedererlangung der missio im Einzelfall entschieden werden. In der katholischen Lehrerausbildung sprach sich die Konferenz für das "Prinzip der Geschlechtertrennung" aus. Weiterhin sahen die Bischöfe im Bemühen des preußischen Kultusministers, Carl Heinrich Becker, um die Gründung eines "deutschen Jugendrotkreuzes" an allen Schulen die Gefahr einer "Interkonfessionalisierunng der Erziehung" und sie verwiesen auf die Bedeutung der katholischen Schulorganisationen und des Caritasverbands. Der Episkopat unterstützte die Pläne zur Errichtung einer katholischen Universität in Salzburg und plante den Ausbau der kirchlichen Gesundheitsfürsorge. Weiterhin anerkannte die Konferenz den Kreuzbund und dessen "Trinkerfürsorge" auf "konfessioneller Grundlage" und beschloss einen Hirtenbrief "gegen glaubens- und sittenfeindliche Richtungen im Volksleben". Die laufenden Umsiedelungen nach Osten wurden als Herausforderung begriffen, die von den Diözesen, den Ordensgemeinschaften und den Vereinen gestaltet werden müsste, um die Seelsorge zu gewährleisten. Die Bischöfe bekräftigten ihre Warnung vor "sogenannten vaterländischen oder Kampforganisationen, einerlei ob sie nach rechts oder links gerichtet sind" und beharrten in der Frage der Militärfürsorge für deren Verbleib innerhalb der bischöflichen Jurisdiktion. Daneben verabschiedete die Bischofskonferenz Richtlinien zur Katholischen Aktion, die durch die Leitung des Diözesanbischofs den "Charakter einer Diözesan-Organisation" erhalten sollte. Über chineische Studenten im Deutschen Reich (Dokument Nr. 17441) sprach die Konferenz ausweislich des Protokolls nicht.
Quellen
Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 6.-8. August 1929, in: HÜRTEN, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche 1918-1933, Bd. 2: 1926-1933 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte A 51), Paderborn u. a. 2007, Nr. 475, S. 955-969.
Literatur
Fuldaer Bischofskonferenz; Schlagwort Nr. 6037.
Fuldaer Bischofskonferenz vom 6.-8. August 1929, Nr. 2; Schlagwort Nr. 3580.
Fuldaer Bischofskonferenz vom 6.-8. August 1929, Nr. 3; Schlagwort Nr. 3551.
Fuldaer Bischofskonferenz vom 6.-8. August 1929, Nr. 26; Schlagwort Nr. 3537.
Empfohlene Zitierweise
Fuldaer Bischofskonferenz 1929 vom 6.-8. August, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1301, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1301. Letzter Zugriff am: 20.04.2024.
Online seit 20.01.2020.
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