Unabhängigkeit Litauens

Nach der deutschen Besetzung Litauens und der Einsetzung des Kommandos Ober Ost als Militärverwaltung sollte Litauen als vom Deutschen Reich abhängiger Satellitenstaat eingerichtet werden. Vom 18. bis 23. September 1917 konstituierte sich in Vilnius ein litauischer Landesrat (Lietuvos Taryba). Dieser beschloss am 18. September 1917 die Einsetzung eines 20köpfigen Staatsrates, der die Unabhängigkeit Litauens voran bringen sollte. Vorsitzender des Staatsrats war Atanas Smentona. Der Landesrat setzte nominell vom 11. Juli bis zum 2. November 1918 Wilhelm Graf von Urach unter dem Namen Mindaugas II. als litauischen König ein. Dieser konnte sein Amt in Litauen jedoch nicht anteten. Angesichts der sich anbahnenden deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg nahm der Landesrat das Heft des Handelns im Oktober 1918 selbst in die Hand und begann mit der Ausarbeitung einer provisorischen Verfassung.
Literatur
LINDE, Gerd, Die deutsche Politik in Litauen im Ersten Weltkrieg, Wiesbaden 1965, S. 91-110, 139-208.
Litauischer Staatsrat; Schlagwort Nr. 12007.
TAUBER, Joachim, Die deutsch-litauischen Beziehungen im 20. Jahrhundert, Lüneburg 1993, S. 8-10.
Empfohlene Zitierweise
Unabhängigkeit Litauens, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 23017, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/23017. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 02.03.2011.
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