Bundestag, Deutscher Bund

Der Bundestag, eigentlich die Bundesversammlung, war der ständige Gesandtenkongress der Mitgliedstaaten des von 1815 bis 1866 bestehenden Deutschen Bundes. Neben ihm verfügte der Deutsche Bund über kein weiteres Verfassungsorgan. Den Vorsitz im Bundestag hatte der Gesandte des Kaisertums Österreich. Die Beschlüsse der Versammlung gingen ins Bundesrecht ein und wurden für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Tagungsort des Bundestags war das Palais Thurn und Taxis in Frankfurt am Main.
Literatur
KOHL, Gerald, Deutscher Bund, in: JAEGER, Friedrich (Hg.), Enzyklopädie der Neuzeit Online, in: DOI (Letzter Zugriff am: 28.08.2018).
Empfohlene Zitierweise
Bundestag, Deutscher Bund, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3320, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3320. Letzter Zugriff am: 26.04.2024.
Online seit 20.01.2020.
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