Neuumschreibung der Diözesen in Preußen im Rahmen des Preußenkonkordats

Da sich die Größe und Verteilung der katholischen Bevölkerung in Preußen genauso wie dessen Territorium seit der Zirkumskriptionsbulle "De salute animarum" vom 16. Juli 1821 erheblich verändert hatten, wurden bereits vor den Verhandlungen um ein neues Konkordat Forderungen nach einer Neuumschreibung der preußischen Diözesen erhoben. Diese waren auch Thema der Einzelbesprechungen zwischen Pacelli, Friedrich Trendelenburg, Friedrich Heyer und Ludwig Kaas im Rahmen der Verhandlungen um ein Konkordat mit Preußen in den Jahren von 1926 bis 1928. Dabei vertrat die preußische Regierung die Position, dass die Zirkumskriptionsfrage prinzipiell in das Konkordat aufgenommen werden, es aber keine wesentlichen Änderungen der Diözesanorganisation geben sollte. Sie wollte höchstens der Verkleinerung der großen Diözesen zustimmen, wobei dies möglichst zugunsten der bestehenden kleineren Nachbardiözesen geschehen solle. Mit Blick auf die Dotationsfrage sahen dies der Heiliger Stuhl und ein Teil der Bischöfe ähnlich. Zudem war heftiger Widerstand der evangelischen Kirche gegen grundlegende Änderungen zu erwarten.
Im Einzelnen bestand Konsens, dass die Apostolische Administratur Schneidemühl in eine Freie Prälatur umgewandelt und die Bistümer Paderborn und Breslau zu Erzbistümern aufgewertet werden sollten. Pacelli war zudem bereit, den Status quo der Breslauer Diözesangrenzen zur Tschechoslowakei zu akzeptieren. Uneinigkeit bestand in den Fragen, ob das exempte Bistum Ermland dem neuen Erzbistum Breslau unterstellt und ob die bisherige Breslauer fürstbischöfliche Delegatur Berlin zu einer Freien Prälatur oder zu einem eigenständigen, dem Erzbistums Breslau zugeordneten Bistum erhoben werden sollte. Im Westen forderten die (Erz-)Bischöfe von Köln, Paderborn, Münster, Osnabrück und Hildesheim, dass mindestens die neuen Bistümer Aachen und Essen errichtet werden sollten. Die preußische Regierung akzeptierte jedoch nur die Gründung des Bistums Aachen.
Das Preußenkonkordat legte Artikel 2 fest, dass die überkommene Diözesanorganisation grundsätzlich beibehalten wurde. Lediglich das Bistum Aachen wurde aus dem Erzbistum Köln herausgelöst und diesem unterstellt. Die nordischen Missionsgebiete wurden Osnabrück einverleibt und dieses Bistum ebenfalls Köln unterstellt. Paderborn wurde Erzbistum mit den Suffraganen Hildesheim, Fulda und Limburg. Breslau wurde ebenfalls Erzbistum, zu dessen Kirchenprovinz das neu gegründete Bistum Berlin, die Freie Prälatur Schneidemühl und Ermland gehörten. Hinzu kamen kleinere Grenzkorrekturen. Die Breslauer Diözesangrenzen zur Tschechoslowakei blieben unerwähnt. Spätere Neuzirkumskriptionen waren nur auf dem Verhandlungsweg zwischen Kurie und Staat möglich.
Literatur
Bulle Pius' VII. "De salute animarum" vom 16. Juli 1821; Schlagwort Nr. 2089.
Einzelbesprechungen zwischen Pacelli, Friedrich Trendelenburg, Friedrich Heyer und Ludwig Kaas im Rahmen der Verhandlungen um ein Konkordat mit Preußen von 1926 bis 1928; Schlagwort Nr. 1759.
GOLOMBEK, Dieter, Die politische Vorgeschichte des Preußenkonkordats 1929 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 4), Mainz 1970, S. 67-78, 91-97.
HÖHLE, Michael, Die Gründung des Bistums Berlin 1930 (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte B 73), Paderborn u. a. 1996.
Konkordatsverhandlungen mit Preußen 1924-1929; Schlagwort Nr. 25084.
REUTER, Josef, Die Wiedererrichtung des Bistums Aachen (Veröffentlichungen des bischöflichen Diözesanarchivs Aachen 35), Mönchengladbach 1976.
Empfohlene Zitierweise
Neuumschreibung der Diözesen in Preußen im Rahmen des Preußenkonkordats, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 3370, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/3370. Letzter Zugriff am: 28.03.2024.
Online seit 20.01.2020.
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