Friedensresolution des Reichstags vom 19. Juli 1917

Die Friedensresolution des Reichstags trug einen deutlichen Kompromisscharakter. Sie konnte in verschiedenen Richtungen ausgelegt werden, was man ihr auch vorwarf. Der Reichstag behauptete, dass das Deutsche Reich einen Verteidigungskrieg führe. Er erstrebe "einen Frieden der Verständigung und der dauernden Versöhnung der Völker." Darin sahen die Konservativen eine Preisgabe ihrer annexionistischen Kriegsziele. Die Friedensresolution enthielt aber nicht die Forderung der Sozialisten nach einem "Frieden ohne Annexion und Entschädigung", sondern sie sprach sich lediglich gegen "erzwungene Gebietserweiterungen" und gegen "politische, wirtschaftliche und finanzielle Vergewaltigungen" auS. Sie legte sich damit nicht auf den Status quo ante fest und der Weg zu Verhandlungen über Gebietsabtretungen blieb offen. Der Reichstag forderte die Freiheit der Meere und einen Wirtschaftsfrieden. Die "Schaffung internationaler Rechtsorganisationen" werde er tatkräftig fördern (MATHIAS / MORSEY, Nr. 25e, S. 114).
Allerdings nahm die Resolution sich selbst an Überzeugungskraft, indem sie drohend fortfuhr: "Solange jedoch die feindlichen Regierungen auf einen solchen Frieden nicht eingehen, solange sie Deutschland und seine Verbündeten mit Eroberung und Vergewaltigung drohen, wird das deutsche Volk wie ein Mann zusammenstehen, unerschütterlich ausharren und kämpfen, bis sein und seiner Verbündeten Recht auf Leben und Entwicklung gesichert ist" (EBD., S.115).
Außenpolitisch muss die Friedensresolution als gescheitert angesehen werden. Nicht ohne Berechtigung maßen die Regierungen der Ententemächte dem Reichstag keinen ausschlaggebenden Einfluss gegen die Oberste Heeresleitung, den Reichskanzler und den Kaiser bei. Schließlich hatte der neue Reichskanzler Georg Michaelis der Friedensresolution in der Reichstagsdebatte am 19. Juli ihren Sinn genommen, als er sie mit den Worten "wie ich sie auffasse" kommentiert hatte. Für einen Erfolg der Friedensresolution des Reichstags hätte mindestens einer der zwei folgenden Voraussetzungen erfüllt sein müssen: die Übereinstimmung zwischen dem Reichstag, der Regierung, der Obersten Heeresleitung und dem Kaiser in der Kriegszielpolitik oder die Einführung eines parlamentarischen Regierungssystems in Deutschland mit einem die Friedensresolution unterstützenden Kanzler, dem sich die Oberste Heeresleitung untergeordnet hätte.
Quellen
MATTHIAS, Erich / MORSEY, Rudolf (Hg.), Der Interfraktionelle Ausschuß 1917/18, Bd. 1 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien I 1), Düsseldorf 1959, Nr. 1-25, S. 3-115.
Literatur
EPSTEIN, Klaus, Matthias Erzberger und das Dilemma der deutschen Demokratie, Berlin 1962, S. 231-232.
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 5: Weltkrieg, Revolution und Reichserneuerung 1914-1919, Stuttgart u. a. 1978.
Empfohlene Zitierweise
Friedensresolution des Reichstags vom 19. Juli 1917, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 6036, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/6036. Letzter Zugriff am: 29.03.2024.
Online seit 24.03.2010.
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