TEI-P5
Handgranatenexplosion in Düsseldorf. Amtliche Meldung, in: Germania
Wie aus Düsseldorf gemeldet wird, sind dort Sonnabendnachmittag gegen 7 Uhr
während der französischen Wachtparade durch Explosion von Handgranaten 4 französische
Soldaten und 3 Zivilisten mehr oder weniger schwer verletzt worden. Aus diesem Anlaß
hat die Besatzungsbehörde den Chef der kommunalen Polizei in Düsseldorf und einen deutschen
Zivilisten verhaftet; außerdem wurde über Düsseldorf der verschärfte Belagerungs
zustand verhängt. Weitere Sanktionsmaßnahmen gegen die Stadt Düsseldorf sollen
bevorstehen.
Nähere Angaben über den Vorfall liegen in Berlin bisher nicht vor. Die Maßnahmen der Besatzungsbehörden lassen indes erkennen, daß die Franzosen eine deutsche Täterschaft vermuten. Ob tatsächlich Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Vermutung gegeben sind, wissen wir nicht. Sollte die Untersuchung, an der Deutschland mitzuwirken bereit ist, eine deutsche Täterschaft erweisen, so würde die Reichsregierung dies aufs tiefste beklagen. Sie hat bei den Verhandlungen mit Nuntius Pacelli erst vor kurzem zum Ausdruck gebracht, daß sie jede verbrecherische Gewaltanwendung mit aller Schärfe verurteilt, und sie kann diese Verurteilung heute nur mit aller Schärfe wiederholen. Verbrecherische Gewaltakte bringen niemandem Nutzen, schädigen die deutsche Sache und haben nur Bedrückungen zur Folge.
Online seit 24.10.2013.
Dokument-Nr. 12960
Handgranatenexplosion in Düsseldorf. Amtliche Meldung, in: Germania
, Nr. 215, 06. August 1923
Nähere Angaben über den Vorfall liegen in Berlin bisher nicht vor. Die Maßnahmen der Besatzungsbehörden lassen indes erkennen, daß die Franzosen eine deutsche Täterschaft vermuten. Ob tatsächlich Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Vermutung gegeben sind, wissen wir nicht. Sollte die Untersuchung, an der Deutschland mitzuwirken bereit ist, eine deutsche Täterschaft erweisen, so würde die Reichsregierung dies aufs tiefste beklagen. Sie hat bei den Verhandlungen mit Nuntius Pacelli erst vor kurzem zum Ausdruck gebracht, daß sie jede verbrecherische Gewaltanwendung mit aller Schärfe verurteilt, und sie kann diese Verurteilung heute nur mit aller Schärfe wiederholen. Verbrecherische Gewaltakte bringen niemandem Nutzen, schädigen die deutsche Sache und haben nur Bedrückungen zur Folge.