Dokument-Nr. 20242
Pacelli, Eugenio
an Bisleti, Gaetano
Berlin, 28. Oktober 1928
Regest
Pacelli erinnert den Präfekten der Studienkongregation Bisleti an seinen Bericht über die Klerus- und Theologieprofessorenausbildung im Deutschen Reich. Bisleti wiederum sandte dem Nuntius eine einschlägige Denkschrift des Jesuiten Bea, der er nichts hinzuzufügen hat. Er möchte allerdings darauf hinweisen, dass es darin heißt, der römische Doktortitel habe im Deutschen Reich und in Österreich keine Bedeutung für die Universitätskarriere. Diese Aussage könnte zur Annahme führen, dass diejenigen, die einen solchen römischen Doktortitel haben, anschließend einen deutschen Doktortitel erwerben müssen oder zumindest die sogenannte "Nostrifizierung" des römischen Doktortitels erlangen müssen. Dies widerspricht jedoch der Praxis zumindest in Bayern, da Artikel 13 des Konkordats mit Bayern das Studium an einer päpstlichen Hochschule dem an einer deutschen gleichstellt. Als Pacelli noch als Nuntius in München amtierte, wurde dann auch Landgraf, der seinen Doktortitel an der Gregoriana erworben hatte, auf Empfehlung Pacellis zum Dogmatikprofessor in Bamberg ernannt und nicht der zweite Kandidat, der seinen Doktortitel in Würzburg erworben hatte. Auf die beiden Lehrstühle der bayerischen Universitäten in Würzburg und München werden in der Regel Geistliche berufen, die bereits als Professoren an einer staatlichen oder bischöflichen Hochschule oder als Dozenten an einer Theologischen Fakultät an einer staatlichen Universitäten tätig sind und die sich darüber hinaus durch wissenschaftliche Publikationen ausgezeichnet haben. Für Preußen wird man erst nach Abschluss der schwierigen Konkordatsverhandlungen sagen können, welchen Wert der römische Doktortitel haben wird. Pacellis Meinung nach würde es das Ansehen des römischen Doktortitels erhöhen, wenn nach dem Theologiestudium eine seriöse wissenschaftliche Publikation für den Abschluss an den Päpstlichen Instituten in Rom erforderlich wäre. Inwiefern eine solche Reform durchführbar wäre, entzieht sich allerdings seiner Kenntnis.Betreff
Circa la formazione dei professori di teologia in Germania
Col rispettoso Foglio N. 39023 in data del 29 Febbraio u.s. mi permisi di trasmettere all'Eminenza Vostra Reverendissima alcune modeste osservazioni intorno ad un Pro-Memoria umiliato al S. Padre



Mi sia tuttavia lecito di rilevare ancora un punto
1v
una Università. Ora ciò non
corrisponde alla prassi seguita almeno in Baviera, ove l'articolo 13 § 1 c







Quanto alla Prussia, soltanto dopo la conclusione delle ancora pendenti ed assai ardue trattative concordatarie

3r
terminarsi con certezza il valore di fronte allo Stato del
corso filosofico-teologico compiuto in Roma.È noto come nelle Facoltà teologiche della Germania

Chinato umilmente al bacio della Sacra Porpora, con sensi di profondissima venerazione ho l'onore di confermarmi
Di Vostra Eminenza Reverendissima
Umilissimo Devotissimo Obbligatissimo Servo
+ Eugenio Pacelli Arcivescovo di Sardi
Nunzio Apostolico
1↑Seitenzählung von den Editoren eingefügt.
2↑Masch. estrichen.