TEI-P5
Im Motu proprio "Inter multiplices curas" vom 21. Februar 1905 widmete sich
Pius X. der Stellung von Prälaten und anderen Trägern kirchlicher Ehrentitel gegenüber
den Bischöfen. Nach der Bestätigung der herausragenden Stellung der Bischöfe innerhalb der
kirchlichen Hierarchie, die seit den Kirchenvätern unbestritten war, beklagte der Papst
einige Kompetenzüberschreitungen und Amtsmissbräuche von kirchlichen Würdenträgern, die
nicht dem Bischofskollegium angehörten. Um den von verschiedenen Seiten vorgebrachten
Beschwerden zu entsprechen, erneuerte Pius X. die Regelungen, die seine Vorgänger seit
dem Konzil von Trient getroffen hatten. Er erklärte kraft päpstlicher Autorität, dass es den
Prälaten und anderen Würdenträgern nicht gestattet sei, bischöfliche Insignien, Privilegien
und Vorrechte zu beanspruchen, außer in den Fällen, die das Motu proprio behandelte.
Der Entscheidung Pius' X. folgte eine differenzierte Behandlung der einzelnen Gruppen von Ehrentiteln. Den Anfang machte die Gruppe der Apostolischen Protonotare (AP), die in vier Unterklassen aufgeteilt wurden, wobei die ersten drei Klassen (AP de numero Participantium, AP Supranumerari, AP ad instar Participantium) in der päpstlichen Kanzlei tätige Geistliche waren, während die vierte Klasse (AP Titulares seu Honorarii) einen Ehrentitel bezeichnete, der weltweit verliehen werden konnte. Jeder dieser Untergruppen wurde eine Kleiderordnung (in Anlehnung an die bischöflichen Insignien) vorgegeben, wobei vor allem das Verhalten während der Feier der Liturgie behandelt wurde, besonders im Kontrast zu den Bischöfen. Dabei wurde zwischen dem öffentlichen Auftreten in Rom und außerhalb des kurialen Umfelds unterschieden.
Auf der nächst niedrigen Stufe wurden die Prälaten der römischen Kurie angesiedelt, die dem päpstlichen Beamtenapparat oder dem päpstlichen Haus angehörten. Ihnen wurde die Konzelebration bei der Messe zugestanden sowie eine schlichtere Kleiderordnung als den Protonotaren.
Abschließend wurden alle anderen kanonischen Ehrentitel erläutert. Dazu gehörten all jene Geistlichen, die den Prälatentitel ehrenhalber erhalten hatten, denen aber keinerlei Privilegien gewährt worden waren. Zu diesen zählten Kanoniker, die sich in den verschiedensten Diözesen und Positionen um die Kirche verdient gemacht hatten. Der Papst ermahnte die Betroffenen erneut, dass sich aus diesen Ehrentiteln keinerlei Privilegien ableiten ließen.
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Motu Proprio Pius' X. "Inter multiplices curas" vom 21. Februar 1905
Der Entscheidung Pius' X. folgte eine differenzierte Behandlung der einzelnen Gruppen von Ehrentiteln. Den Anfang machte die Gruppe der Apostolischen Protonotare (AP), die in vier Unterklassen aufgeteilt wurden, wobei die ersten drei Klassen (AP de numero Participantium, AP Supranumerari, AP ad instar Participantium) in der päpstlichen Kanzlei tätige Geistliche waren, während die vierte Klasse (AP Titulares seu Honorarii) einen Ehrentitel bezeichnete, der weltweit verliehen werden konnte. Jeder dieser Untergruppen wurde eine Kleiderordnung (in Anlehnung an die bischöflichen Insignien) vorgegeben, wobei vor allem das Verhalten während der Feier der Liturgie behandelt wurde, besonders im Kontrast zu den Bischöfen. Dabei wurde zwischen dem öffentlichen Auftreten in Rom und außerhalb des kurialen Umfelds unterschieden.
Auf der nächst niedrigen Stufe wurden die Prälaten der römischen Kurie angesiedelt, die dem päpstlichen Beamtenapparat oder dem päpstlichen Haus angehörten. Ihnen wurde die Konzelebration bei der Messe zugestanden sowie eine schlichtere Kleiderordnung als den Protonotaren.
Abschließend wurden alle anderen kanonischen Ehrentitel erläutert. Dazu gehörten all jene Geistlichen, die den Prälatentitel ehrenhalber erhalten hatten, denen aber keinerlei Privilegien gewährt worden waren. Zu diesen zählten Kanoniker, die sich in den verschiedensten Diözesen und Positionen um die Kirche verdient gemacht hatten. Der Papst ermahnte die Betroffenen erneut, dass sich aus diesen Ehrentiteln keinerlei Privilegien ableiten ließen.
Sources
Motu proprio "De multiplices curas" Pius' X. vom 21. Februar 1905, in: Acta
Sanctae Sedis 37 (1904/05), S. 491-512, in: www.vatican.va (Last access: 08.04.2013).
Recommended quotation
Motu Proprio Pius' X. "Inter multiplices curas" vom 21. Februar 1905, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 306, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/306. Last access: 17-06-2025.
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