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Das Königreich Bayern erhielt seine erste Verfassung am 1. Mai 1808 während der
Zeit des Rheinbündnisses. Auf dem Wiener Kongress 1815 beauftragte König Maximilian I.
Josef das Ministerium Montgelas damit, die Verfassung den neuen Verhältnissen anzupassen.
Nach dem Sturz des Ministeriums Montgelas am 2. Februar 1817 wurde die Arbeit an der
Verfassung beschleunigt. Schließlich trat die Verfassung am 26. Mai 1818 ohne
Mitwirkung einer Volksvertretung in Kraft. Als Beilage II zur bayerischen Verfassung
wurde das Religions-Edikt erlassen, das einige Vorschriften des Bayernkonkordates vom
24. Oktober 1817 begrenzte. Das Konkordat selbst wurde zusammen mit dem sogenannten
Protestantenedikt am 22. Juli 1818 als Anhang zum Religionsedikt veröffentlicht. Beide
waren aber nicht Bestandteil der Verfassung, sondern wurden als einfache Gesetze verkündet.
Damit war das Konkordat nur für innerkirchliche Angelegenheiten gültig und gegenüber der
Verfassung und dem Religionsedikt subsidiär.
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Bayerische Verfassung vom 26. Mai 1818
Bibliography
Verfassungsurkunde für das Königreich Bayern vom 26. Mai 1818, in: HUBER, Ernst
Rudolf (Hg.), Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte, Bd. 1: Deutsche
Verfassungsdokumente 1803-1850, Stuttgart u.a. 31978, Nr. 53,
S. 155-172.
Konkordat mit Bayern vom 5. Juni 1817; Schlagwort
Nr. 11044
.

Religionsedikt in Bayern vom 26. Mai 1818; Schlagwort
Nr. 13060
.

Recommended quotation
Bayerische Verfassung vom 26. Mai 1818, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 13073, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/13073. Last access: 17-06-2025.