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Die badische Ständeversammlung war von 1818 bis 1918 das Parlament des
Großherzogtums Baden und trat zunächst im Karlsruher Schloss, ab 1822 im Karlsruher
Ständehaus zusammen. Die Versammlung bestand aus zwei Kammern. Die Erste Kammer umfasste
Vertreter des großherzoglichen Hauses, des Adels, der Landesuniversitäten und der Kirchen;
ihre Mitglieder wurden vom Großherzog ernannt. Die Zweite Kammer umfasste 63 gewählte
Abgeordnete, die in einem zweistufigen Prozess für acht Jahre gewählt wurden. Wahlberechtigt
waren zunächst alle männlichen Bürger ab 26 Jahren. 1870 wurde das allgemeine und gleiche
(Männer-)Wahlrecht eingeführt; 1904 folgt das direkte Wahlrecht. Daneben wurde die
Einteilung der Wahlkreise überarbeitet und die Erste Kammer um Vertreter der Handwerks-, der
Handels- und der Landwirtschaftskammer erweitert. Während nach 1870 in der Zweiten Kammer
zunächst die Nationalliberale Partei eine klare Mehrheit hatte, gewann die Zentrumspartei
zunehmend an Gewicht; 1905 war sie erstmals stärkste Kraft. Ab 1891 zogen auch die
Sozialdemokraten in die Zweite Kammer ein. Daneben waren Demokraten, Freisinnige und die
Konservative Partei regelmäßig mit mehreren Sitzen vertreten.
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Badische Ständeversammlung
Bibliography
CSER, Andreas, Badischer Landtag bis 1918, in: Von der Ständeversammlung zum
demokratischen Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg,
Stuttgart 1982, S. 153-182.
FENSKE, Hans, Baden 1860 bis 1918, in: SCHWARZMAIER, Hansmartin u. a. (Hg.), Handbuch
der baden-württembergischen Geschichte, Bd. 3: Vom Ende des Alten Reiches bis zum Ende
der Monarchien (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in
Baden-Württemberg), Stuttgart 1992, S. 133-233, hier 188-203.
Recommended quotation
Badische Ständeversammlung, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 1422, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/1422. Last access: 17-06-2025.