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                        Das Preußische Herrenhaus war seit der Preußischen Verfassung aus dem Jahr 1850 und
        der Verfassungsänderung 1853 die Erste Kammer des preußischen Parlaments. Es bildete
        zusammen mit dem Abgeordnetenhaus die Legislative. 
Es gab drei Gruppen von Mitgliedern im Preußischen Herrenhaus. Von der ersten Möglichkeit, der Ernennung von Prinzen königlichen Hauses, machten die preußischen Könige nie Gebrauch. Die zweite Gruppe bildeten erbliche Mitglieder, die dritte Gruppe auf Lebenszeit ernannte Mitglieder.
Die erblichen Mitglieder unterteilten sich in vier Untergruppen: 1. die Häupter der Fürstenhäuser Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen, 2. die Häupter der bis 1806 reichständischen Häuser in Preußen, 3. die Fürsten, Grafen und Freiherren, die dem Vereinigten Landtag 1847 angehört hatten und 4. Mitglieder, denen vom König die erbliche Mitgliedschaft verliehen wurde.
Die Mitglieder auf Lebenszeit unterteilten sich in drei Untergruppen: 1. Personen des besonderen Vertrauens des Königs (Pairs), 2. die Inhaber der "großen Landesämter" wie z.B. der preußische Kanzler, und 3. die Mitglieder, die von den mit Präsentationsrecht ausgestatteten Institutionen präsentiert wurden. Das Präsentationsrecht lag z. B. bei bestimmten Städten, Landesuniversitäten, den evangelischen Domkapiteln von Brandenburg, Merseburg sowie Naumburg und den Verbänden des Grundbesitzes etc.
Das Herrenhaus war durch den preußischen Adel dominiert. Die Gruppe der vom König ernannten Vertrauenspersonen (Pairs) wuchs unter Wilhelm II. stark an, wodurch er seinen Einfluss im Herrenhaus steigern konnte.
Der Schwerpunkt der Landesvertretung lag eindeutig beim Abgeordnetenhaus. Es hatte bei der Gesetzgebung mehr Gestaltungsmöglichkeiten als das Herrenhaus, das eher eine Vetomacht darstellte. 
                        
                             
                        
                             
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    Preußisches Herrenhaus
Es gab drei Gruppen von Mitgliedern im Preußischen Herrenhaus. Von der ersten Möglichkeit, der Ernennung von Prinzen königlichen Hauses, machten die preußischen Könige nie Gebrauch. Die zweite Gruppe bildeten erbliche Mitglieder, die dritte Gruppe auf Lebenszeit ernannte Mitglieder.
Die erblichen Mitglieder unterteilten sich in vier Untergruppen: 1. die Häupter der Fürstenhäuser Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen, 2. die Häupter der bis 1806 reichständischen Häuser in Preußen, 3. die Fürsten, Grafen und Freiherren, die dem Vereinigten Landtag 1847 angehört hatten und 4. Mitglieder, denen vom König die erbliche Mitgliedschaft verliehen wurde.
Die Mitglieder auf Lebenszeit unterteilten sich in drei Untergruppen: 1. Personen des besonderen Vertrauens des Königs (Pairs), 2. die Inhaber der "großen Landesämter" wie z.B. der preußische Kanzler, und 3. die Mitglieder, die von den mit Präsentationsrecht ausgestatteten Institutionen präsentiert wurden. Das Präsentationsrecht lag z. B. bei bestimmten Städten, Landesuniversitäten, den evangelischen Domkapiteln von Brandenburg, Merseburg sowie Naumburg und den Verbänden des Grundbesitzes etc.
Das Herrenhaus war durch den preußischen Adel dominiert. Die Gruppe der vom König ernannten Vertrauenspersonen (Pairs) wuchs unter Wilhelm II. stark an, wodurch er seinen Einfluss im Herrenhaus steigern konnte.
Der Schwerpunkt der Landesvertretung lag eindeutig beim Abgeordnetenhaus. Es hatte bei der Gesetzgebung mehr Gestaltungsmöglichkeiten als das Herrenhaus, das eher eine Vetomacht darstellte.
Bibliography
SPENKUCH, Hartwin, Herrenhaus und Rittergut. Die erste Kammer des Landtages und der
            preußische Adel von 1854-1918 aus sozialgeschichtlicher Sicht, in: Geschichte und
            Gesellschaft 25 (1999), S. 375-403, in:www.digizeitschriften.de (Last access: 15.10.2013).
                            SPENKUCH, Hartwin, Das Preußische Herrenhaus. Adel und Bürgertum in der Ersten Kammer
            des Landtages 1854-1918, Düsseldorf 1998. 
                            WEHLER, Hans-Ulrich, Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: Von der "Deutschen
            Doppelrevolution" bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges 1849-1914, München 1995.
                        