TEI-P5
Gemäß der preußischen Verfassung vom 30. November 1920 gehörte der Landtag
neben dem Staatsministerium und dem Staatsrat zu den Hauptorganen des Verfassungslebens. Er
wurde für vier Jahre gewählt (Art. 13). Dabei galt das Verhältniswahlrecht, wobei auf
je 40.000 Stimmen ein Abgeordneter entfiel. Der Landtag war zuständig für die Berufung
des Ministerpräsidenten, die Kontrolle des Staatsministeriums, den Beschluss der Gesetze,
die Genehmigung der Staatsverträge, die sich auf den Gesetzgebungsbereich bezogen, die
jährliche Feststellung des Staatshaushaltsplanes sowie für die Ermächtigung zur
Kreditbeschaffung und zur Sicherheitsübernahme (Art. 29, 44 und 63-67). Für
Verfassungsänderungen war eine doppelte Zweidrittelmehrheit notwendig (Art. 30). Der
Staatsrat konnte in begrenztem Umfange an der Gesetzgebung mitwirken (Art. 40 und 42).
Die Amtführung der vom Ministerpräsidenten ernannten Minister bedurfte des Vertrauens des
Landtages. Dieser konnte den Rücktritt sowohl einzelner Minister als auch des
Gesamtministeriums erzwingen (Art. 46 und 57). In Preußen herrschte somit ein
parlamentarisches Regierungssystem. Die Auflösung des Landtages konnte nur durch
Selbstauflösung, Volksentscheid oder auf gemeinsamen Beschluss des Ministerpräsidenten und
der Präsidenten des Staatsrats sowie des Landtages erfolgen (Art. 14).
Online since 14-05-2013, last modification 10-03-2014. Show PDF
Preußischer Landtag, Weimarer Republik
Sources
Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920, in: WITTRECK, Fabian,
Weimarer Landesverfassungen. Die Verfassungsurkunden der deutschen Freistaaten
1918-1933. Textausgabe mit Sachverzeichnis und einer Einführung, Tübingen 2004,
S. 466-481.
Bibliography
HUBER, Ernst Rudolf, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 6: Die
Weimarer Reichsverfassung, Stuttgart u. a. 1981, S. 746 f.
MÖLLER, Horst, Preußen von 1918 bis 1947. Weimarer Republik, Preußen und der
Nationalsozialismus, in: NEUGEBAUER, Wolfgang (Hg.), Handbuch der preußischen
Geschichte, Bd. 3: Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der
Geschichte Preußens, Berlin / New York 2001, S. 149-316, hier 217-220.
Recommended quotation
Preußischer Landtag, Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 25094, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/25094. Last access: 16-06-2025.