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                        Der Bundestag, eigentlich die Bundesversammlung, war der ständige Gesandtenkongress
        der Mitgliedstaaten des von 1815 bis 1866 bestehenden Deutschen Bundes. Neben ihm verfügte
        der Deutsche Bund über kein weiteres Verfassungsorgan. Den Vorsitz im Bundestag hatte der
        Gesandte des Kaisertums Österreich. Die Beschlüsse der Versammlung gingen ins Bundesrecht
        ein und wurden für alle Mitgliedsstaaten verbindlich. Tagungsort des Bundestags war das
        Palais Thurn und Taxis in Frankfurt am Main.  
                        
                             
                        
                             
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    Bundestag, Deutscher Bund
Bibliography
KOHL, Gerald, Deutscher Bund, in: JAEGER, Friedrich (Hg.), Enzyklopädie der Neuzeit
            Online, in: DOI (Last access: 28.08.2018).
                        