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Die Vorarbeiten an einer reichseinheitlichen Kodifikation des Zivilrechts begannen
unmittelbar nach der Reichsgründung 1871. Die Nationalliberalen, die zu diesem Zeitpunkt den
Reichstag dominierten, setzen diesen Schritt nicht nur gegen die Konservativen, sondern auch
gegen die Zentrumspartei durch. Neben einer Schwächung des von ihr präferierten Föderalismus
und Widersprüchen zum Naturrecht fürchteten die oppositionellen Parteien zu Recht die
Zementierung eines außerkirchlichen Eherechts. Die Arbeit an dem Gesetzeswerk begann 1873,
ein erster Entwurf lag 1887 vor, der zweite 1895 und der dritte schließlich 1896. Nachdem
Bundesrat und Reichstag zugestimmt hatten, wurde das Bürgerliche Gesetzbuch am
18. August 1896 verkündet und trat am 1. Januar 1900 in Kraft. Es war geprägt vom
rechtswissenschaftlichen Positivismus und der Pandektenwissenschaft. Auch wenn Zentrums- und
deutsch-konservative Partei im Reichstag versuchten, die Aufnahme der obligatorischen
Zivilehe in das Gesetzbuch zu verhindern, konnten sie sich weder gegen die Nationalliberalen
durchsetzen, noch waren sie bereit, die populäre Kodifizierung an dieser Frage scheitern zu
lassen. Im Familien- und Eherecht konnte sich aber das konservative Leitbild der
patriarchalen Herrschaft des Mannes über Frau und Kinder behaupten.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Bibliography
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VIAF:
183068239
Recommended quotation
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