TEI-P5
Das portugiesische Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche (Lei da Separação do
Estado das Igrejas) wurde am 20. April 1911 von der provisorischen Regierung, die nach der
Ausrufung der Republik 1910 gebildet worden war, erlassen. Es verfügte die Religionsfreiheit,
verbot das Lehren des Christentums in den Schulen sowie Geistlichen jegliche
Unterrichtstätigkeit. Zudem wurde der gesamte Kirchenbesitz, einschließlich aller Kirchen und
Kapellen sowie ihres Zubehörs, verstaatlicht. Die unentgeltliche Nutzung der Kirchen und
Kapellen zum Gottesdienst wurde jedoch garantiert und die Bischöfe und Pfarrer durften vorläufig
in ihren traditionellen Wohnungen bleiben. Daneben sollte es nur noch fünf Seminare zur
Priesterausbildung geben. Des Weiteren sollten alle religiösen Äußerungen überwacht, alle
Staatsleistungen abgeschafft und das Plazet wieder eingeführt werde. Nach dem konservativen
Staatsstreich Sidónio Pais' 1917 wurde das Gesetz im Sinne der Kirche revidiert.
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Portugiesisches Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche vom 20. April 1911
Sources
Lei da Separação do Estado das Igrejas vom 20. April 1911, in: Diario do governo
1911, Nr. 92, 1619-1624, in: dre.pt (Last access: 16.07.2015).
Bibliography
BERNECKER, Walther L., Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart, in: DERS. / HERBERS,
Klaus, Geschichte Portugals, Stuttgart 2013, S. 133-329, hier 251-260.
OLIVEIRA MARQUES, A[ntónio] H[enrique] de, Geschichte Portugals und des portugiesischen
Weltreichs (Kröners Taschenausgabe 385), Stuttgart 2001, S. 543-545.
Recommended quotation
Portugiesisches Gesetz über die Trennung von Staat und Kirche vom 20. April 1911, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', keyword no. 499, URL: www.pacelli-edition.de/en/Keyword/499. Last access: 27-05-2025.