TEI-P5
Im preußischen Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts-Etats für das
Etatsjahr 1906, vom 31. März 1906 wurde unter Kapitel 115, Titel 1-15,
festgelegt, dass für "Bistümer und die dazugehörigen Institute" 1.666.195,40 Mark
ausgegeben werden. Der Staatshaushalts-Etat umfasste insgesamt Einnahmen und Ausgaben von je
2.910.344.396 Mark.
Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 23.02.2017. Als PDF anzeigen
Finanzierung der römisch-katholischen Bistümer und der dazugehörigen Institute im preußischer Staatshaushalt 1906
Quellen
Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1906,
vom 31. März, in: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1906,
Nr. 11, S. 59-81, hier 74, in: dlibra.bibliotekaelblaska.pl (Letzter Zugriff am: 28.08.2018).
