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Das Garantiegesetz ("La legge delle Guarentigie") vom 13. Mai 1871 wurde von
der italienischen Regierung zur Lösung der Römischen Frage erarbeitet. Es garantierte dem
Papst als Ausgleich für den Verlust des Kirchenstaates und seiner Stellung als weltlicher
Monarch bestimmte Würden und Souveränitätsrechte. So sprach es dem Papst die
Unverletzlichkeit seiner Person sowie die seiner Paläste im Vatikan, im Lateran und in
Castelgandolfo aus. Darüber hinaus garantierte es dem Papst eine jährliche Dotation in Höhe
von 3,2 Millionen Lire sowie das aktive und passive Gesandtschaftsrecht. Da das Gesetz ein
unilateraler staatlicher Akt war, der die Römische Frage als rein innenpolitisches Problem
Italiens behandelte, wies Papst Pius IX. es mit der Enzyklika "Ubi nos" vom
15. Mai 1871 entschieden zurück. Der Papst betrachtete sich weiterhin als Gefangener im
Vatikan. Die Lösung der Römischen Frage wurde erst durch die Lateranverträge von 1929
erreicht, welche das Garantiegesetz ablösten.
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Italienisches Garantiegesetz vom 13. Mai 1871
Quellen
Der Gesetzestext auf Italienisch in: GIACOMETTI, Zaccaria (Hg.), Quellen zur
Geschichte der Trennung von Staat und Kirche, Tübingen 1926, S. 670-673.
Der Gesetzestext in deutscher Übersetzung in: JÄGER, Oskar / MOLDENHAUER, Franz (Hg.),
Auswahl wichtiger Aktenstücke zur Geschichte des 19. Jahrhunderts, Berlin 1893,
S. 551-553, in: digitale-bibliothek-mv.de (Letzter Zugriff am: 08.08.2018).
Literatur
GELMI, Josef, Garantiegesetz, in: Lexikon für Theologie und Kirche3 4 (1995), S. 291.
Empfohlene Zitierweise
Italienisches Garantiegesetz vom 13. Mai 1871, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 1842, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/1842. Letzter Zugriff am: 23.05.2025.