TEI-P5
Der Arbeitsschutz umfasste nach zeitgenössischer Auffassung die Bereiche des
Betriebs- und Gefahrenschutzes, des Arbeitszeitschutzes und des Vertragsschutzes. Nach
langwierigen Vorverhandlungen mit den Sozialpartnern legte das Reichsarbeitsministerium 1926
den Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes vor, der sämtliche Arbeitsschutzbestimmungen (außer
Arbeitsvertragsschutz, Heimarbeiterschutz sowie Sonderrecht für einzelne Berufsgruppen)
zusammenfasste: Schutz vor Betriebsgefahren, Arbeitszeitschutz, erhöhter Schutz für
weibliche und jugendliche Arbeitnehmer, Nachtbackverbot, Sonntagsruhe, Ladenschluss sowie
Arbeitsaufsicht. Noch während der Beratungen verabschiedete der Reichstag gesonderte
gesetzliche Regelungen für einzelne Bereiche wie die Arbeitszeit und den Mutterschutz. Im
Übrigen kamen Verhandlungen über den Entwurf bis 1929 nicht zum Abschluss. Die einsetzende
Wirtschaftskrise bedeutete das endgültige Scheitern des Vorhabens.
Online seit 25.02.2019, letzte Änderung am 26.06.2019. Als PDF anzeigen
Arbeitsschutzgesetzgebung in der Weimarer Republik
Literatur
FRERICH, Johannes / FREY, Martin, Handbuch der Geschichte der Sozialpolitik in
Deutschland, Bd. 1: Von der vorindustriellen Zeit bis zum Ende des Dritten Reichs,
München / Wien 1993, S. 188-196.
Empfohlene Zitierweise
Arbeitsschutzgesetzgebung in der Weimarer Republik, in: 'Kritische Online-Edition der Nuntiaturberichte Eugenio Pacellis (1917-1929)', Schlagwort Nr. 2213, URL: www.pacelli-edition.de/Schlagwort/2213. Letzter Zugriff am: 16.06.2025.