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                        Das Territorium der 1918 gegründeten Tschechoslowakei stimmte im slowakischen
        Landesteil, vor allem im Erzbistum Esztergom, nicht mit der aus Österreich-Ungarn stammenden
        Diözesanorganisation überein. Die slowakischen Bistümer Nitra, Spiš und Banská Bystrica
        wiederum erstreckten sich bis nach Ungarn. Um einen Abfluss finanzieller Mittel nach Ungarn
        zu verhindern, stellte die tschechoslowakische Regierung das Vermögen dieser Bistümer,
        insoweit es sich innerhalb der Tschechoslowakei befand, am 11. Juli 1919 unter
        Zwangsverwaltung. Dieses Problem belastete das ohnehin schwierige Verhältnis zwischen dem
        Heiligen Stuhl und Prag weiter. 
Im Modus vivendi vom 20. Januar 1928 einigten sich die tschechoslowakische Regierung und der Heilige Stuhl darauf, die Bistums- den Staatsgrenzen anzupassen. Allerdings beendete erst die Enzyklika Pius' XI. "Ad ecclesiastici regiminis incrementum" vom 2. September 1937 den Konflikt. Die Auseinandersetzung um die österreichisch-schlesischen Mensalgüter des Fürstbistums Breslau, die seit 1918 auf tschechoslowakischem Staatsgebiet lagen, wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg endgültig gelöst. 
                        
                             
                        
                             
                        
                             
                        Online seit 24.06.2016, letzte Änderung am 26.06.2019. Als PDF anzeigen
                        
                    
    Anpassung der Diözesangrenzen an die Grenzen der Tschechoslowakei
Im Modus vivendi vom 20. Januar 1928 einigten sich die tschechoslowakische Regierung und der Heilige Stuhl darauf, die Bistums- den Staatsgrenzen anzupassen. Allerdings beendete erst die Enzyklika Pius' XI. "Ad ecclesiastici regiminis incrementum" vom 2. September 1937 den Konflikt. Die Auseinandersetzung um die österreichisch-schlesischen Mensalgüter des Fürstbistums Breslau, die seit 1918 auf tschechoslowakischem Staatsgebiet lagen, wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg endgültig gelöst.
Quellen
Enzyklika Pius' XI. "Ad ecclesiastici regiminis incrementum" vom
            2. September 1937, in: Acta Apostolicae Sedis 29 (1937), S. 366-369, in: www.vatican.va (Letzter Zugriff am: 14.02.2019).
                        Literatur
HRABOVEZ, Emilia, Der Heilige Stuhl und die Tschechoslowakei 1938-1939, in: ZEDLER,
            Jörg (Hg.), Der Heilige Stuhl in den internationalen Beziehungen 1870-1939
            (Spreti-Studien 2), München 2010, S. 333-360.
                            MAREK, Pavel, Das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen, in: SCHULZE WESSEL, Martin /
            ZÜCKERT, Martin (Hg.), Handbuch der Religions- und Kirchengeschichte der böhmischen
            Länder und Tschechiens im 20. Jahrhundert, München 2009, S. 3-46, hier
            28 f.
                            Mensalgüter des Fürstbistums Breslau in Österreichisch-Schlesien; Schlagwort Nr. 13036
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                            Verhältnis von Kirche und Staat in der Tschechoslowakei; Schlagwort
                Nr. 248
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